Franchise

Franchise richtig wählen: Die wichtigste Spar-Entscheidung 2027

CHF 300 oder CHF 2'500? Die richtige Franchise spart 1'500-2'000 Franken pro Jahr — oder kostet dich genauso viel, wenn du falsch wählst. Hier ist die ehrliche Entscheidungshilfe.

📖 13 Min LesezeitZuletzt geprüft: von der Findbetter Redaktion

Was ist die Franchise — schnell erklärt

Die Franchise ist der Betrag, den du jedes Jahr SELBST zahlst, bevor die Krankenkasse anfängt zu leisten. Wählst du CHF 300 als Franchise, zahlst du die ersten CHF 300 deiner medizinischen Kosten pro Jahr aus eigener Tasche. Erst danach übernimmt die Kasse — mit einer kleinen Eigenbeteiligung von 10 % (Selbstbehalt, max. CHF 700 pro Jahr).

Logik: Je höher deine Franchise, desto niedriger deine monatliche Prämie. Du übernimmst mehr Risiko selbst, die Kasse weniger.

Die 6 Franchise-Stufen für Erwachsene

FranchisePrämien-Rabatt vs CHF 300Max. Eigenanteil/Jahr
CHF 300BasisCHF 1'000
CHF 500~CHF 140/JahrCHF 1'200
CHF 1'000~CHF 490/JahrCHF 1'700
CHF 1'500~CHF 840/JahrCHF 2'200
CHF 2'000~CHF 1'190/JahrCHF 2'700
CHF 2'500~CHF 1'540/JahrCHF 3'200

Werte sind Durchschnitte für 35-Jährige in der Stadt Zürich, Modell Standard. Exakte Werte variieren nach Region und Kasse.

Faustregel: Welche Franchise lohnt sich für wen?

  • 🟢 CHF 2'500 (höchste) — wenn du letztes Jahr unter CHF 500 medizinische Kosten hattest. Junge, gesunde Erwachsene ohne chronische Beschwerden, ohne regelmässige Medikation. Du sparst CHF 1'500+ Prämie, riskierst max. CHF 3'200 wenn du krank wirst.
  • 🟡 CHF 1'500 (mittel) — wenn deine Kosten zwischen CHF 500-1'500 schwanken. Ausgewogen für „normale" Gesundheit mit gelegentlichen Arztbesuchen.
  • 🔴 CHF 300 (tiefste) — wenn du über CHF 1'500 an Arztkosten pro Jahr hast oder regelmässig Medikamente brauchst. Chronische Krankheiten, geplante OPs, Schwangerschaft, Therapien.

Konkrete Beispielrechnung

Anna, 28, Zürich, gesund, keine Medikamente:

  • Prämie bei CHF 300 Franchise: CHF 380/Mt = CHF 4'560/Jahr
  • Prämie bei CHF 2'500 Franchise: CHF 252/Mt = CHF 3'024/Jahr
  • Differenz: CHF 1'536 Prämien-Ersparnis
  • Max. Risiko bei CHF 2'500: zusätzliche CHF 2'200 (Franchise-Diff. + Selbstbehalt)
  • Annas reale Kosten letztes Jahr: CHF 180 (1 Routine-Check)
  • Empfehlung: CHF 2'500 — spart CHF 1'536, weil sie eh wenig braucht

Marco, 52, Bern, Diabetiker, Blutdruck-Medikamente:

  • Prämie bei CHF 300 Franchise: CHF 510/Mt = CHF 6'120/Jahr
  • Prämie bei CHF 2'500 Franchise: CHF 380/Mt = CHF 4'560/Jahr
  • Differenz: CHF 1'560 Prämien-Ersparnis
  • Marcos reale Medikamenten-Kosten: CHF 2'800/Jahr + Arztbesuche CHF 800
  • Bei CHF 300: zahlt CHF 300 + CHF 700 = CHF 1'000 selbst
  • Bei CHF 2'500: zahlt CHF 2'500 + CHF 700 = CHF 3'200 selbst
  • Differenz Eigenkosten: CHF 2'200 mehr bei hoher Franchise
  • Empfehlung: CHF 300 — CHF 2'200 Mehrkosten > CHF 1'560 Ersparnis

Spezialfall: Kinder + Familien

Bei Kindern (bis 18 Jahre) gibt es eigene Franchise-Stufen: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600. Die Prämien-Rabatte sind aber DEUTLICH kleiner als bei Erwachsenen — meist 5-15 CHF/Monat. Gleichzeitig haben Kinder häufig Pädiater-Besuche, Impfungen, kleinere Behandlungen.

Faustregel: bei Kindern fast immer CHF 0 Franchise wählen. Die geringen Mehrkosten lohnen sich praktisch nie.

Für Familien mit 2+ Kindern gibt es zusätzlich Familien-Rabatte: ab dem 3. Kind ist die Prämie für jedes weitere Kind 80 % günstiger. Die KVG bietet hier viel mehr Spielraum als oft angenommen.

Wie Findbetter dir die optimale Franchise zeigt

Im Findbetter-Wizard fragen wir dich nicht nur nach PLZ und Geburtsjahr, sondern auch nach deinen erwarteten medizinischen Kosten im nächsten Jahr. Daraus berechnen wir die rechnerisch optimale Franchise — basierend auf der Annahme dass „Versicherung gegen Schaden absichern, nicht Geld verbrennen" das Ziel ist.

Wichtig: niemand kann seine Gesundheits-Kosten exakt vorhersagen. Die Franchise ist immer eine Wette. Aber mit klaren Faustregeln und ehrlicher Selbst- einschätzung treffen die meisten User die richtige Wahl.

Break-even exakt rechnen: ab welchem Franken-Betrag kippt die Entscheidung?

Statt einer groben Faustregel kannst du den Kipp-Punkt selbst nachrechnen. Der Break-even ist die Höhe deiner jährlichen Gesundheitskosten, bei der die tiefe und die hohe Franchise gleich teuer werden. Liegen deine Kosten darunter, gewinnt die hohe Franchise; liegen sie darüber, gewinnt die tiefe. Wichtig vorweg: Es gibt keinen festen CHF-Betrag, der für alle gilt — der genaue Punkt hängt vom Prämienrabatt deines konkreten Versicherers und deiner Region ab.

Die Logik dahinter besteht aus zwei Gegenkräften. Auf der einen Seite spart die hohe Franchise jedes Jahr Prämie — diese Ersparnis hast du sicher. Auf der anderen Seite zahlst du bei der hohen Franchise mehr selbst, bevor die Kasse zahlt: die höhere Franchise plus den Selbstbehalt von 10 Prozent auf die Kosten oberhalb der Franchise (gedeckelt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene). Der Break-even ist erreicht, wenn dieser Mehraufwand die Prämienersparnis genau auffrisst.

  • Prämienersparnis pro Jahr = (Monatsprämie bei tiefer Franchise − Monatsprämie bei hoher Franchise) × 12
  • Franchise-Differenz = hohe Franchise − tiefe Franchise (z. B. CHF 2'500 − CHF 300 = CHF 2'200)
  • Faustformel: Der Kipp-Punkt liegt dort, wo die Franchise-Differenz die Prämienersparnis aufzehrt. Bei höheren Jahreskosten zahlt sich die tiefe Franchise aus, bei tieferen die hohe — der Selbstbehalt verschiebt den genauen Punkt noch etwas nach unten.

Ein Rechenbeispiel mit klar genannten Annahmen: Spart eine hohe Franchise (CHF 2'500) gegenüber CHF 300 rund CHF 1'500 Prämie pro Jahr, dann liegt der Kipp-Punkt grob bei etwa CHF 1'900 bis CHF 2'000 Jahreskosten. Das ist nur ein Beispiel — bei einem anderen Versicherer mit kleinerem Rabatt kippt die Entscheidung schon bei deutlich tieferen Kosten. Den exakten Wert für deine Situation rechnest du am neutralsten mit dem amtlichen Franchisenrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch oder direkt im Findbetter-Vergleich durch.

Warum die mittleren Franchisen (500–2'000) selten die beste Wahl sind

Viele entscheiden sich aus dem Bauch heraus für eine mittlere Stufe wie CHF 1'000 oder CHF 1'500 — vermeintlich der "sichere Mittelweg". In der Praxis lohnen sich aber meist nur die beiden Ränder: die tiefste Franchise (CHF 300) oder die höchste (CHF 2'500). Das ist eine gut begründete Faustregel, kein Gesetz — aber sie hält bei den meisten Versicherern.

Der Grund liegt im Rabatt-Mechanismus. Der Versicherer darf laut Verordnung höchstens 70 Prozent Rabatt auf das zusätzlich übernommene Risiko gewähren (KVV) — also auf den Betrag, um den deine Franchise über der ordentlichen Franchise von CHF 300 liegt. Bei den mittleren Stufen ist der zusätzliche Rabatt pro übernommenem Risiko-Franken oft ungünstig: Du trägst spürbar mehr Eigenrisiko, bekommst aber im Verhältnis nur wenig zusätzliche Prämienersparnis.

  • Tiefste Franchise (CHF 300): lohnt sich, wenn du regelmässig zum Arzt gehst, Medikamente brauchst oder eine planbare Behandlung ansteht.
  • Höchste Franchise (CHF 2'500): lohnt sich, wenn du gesund bist, selten Leistungen beziehst und die Reserve im Ernstfall stemmen kannst.
  • Mittlere Stufen (500–2'000): nur sinnvoll, wenn du recht genau abschätzen kannst, dass deine Jahreskosten konstant in genau diesem Korridor liegen — das ist selten verlässlich planbar.

Wenn-dann statt Pauschalurteil: Bist du dir unsicher, ob du gesund bleibst, ist die tiefe Franchise die ehrlichere Wahl. Bist du dir sicher, dass du kaum Leistungen beziehst, hol den vollen Rabatt mit der höchsten Stufe. Konkrete Rabatt-Beträge pro Stufe unterscheiden sich je nach Versicherer und Jahr — verbindliche Zahlen findest du in der amtlichen Prämienübersicht des BAG, nicht in einer pauschalen Tabelle.

Liquiditäts-Check: kannst du die hohe Franchise im Ernstfall überhaupt zahlen?

Reine Break-even-Rechner ignorieren einen entscheidenden Praxis-Punkt: Die hohe Franchise rechnet sich nur, wenn du das Geld im Krankheitsfall auch wirklich kurzfristig aufbringen kannst. Bei CHF 2'500 Franchise plus dem maximalen Selbstbehalt von CHF 700 musst du im schlimmsten Fall bis zu CHF 3'200 pro Person und Kalenderjahr selbst zahlen, bevor die Kasse voll übernimmt.

Diese Summe setzt sich aus der Franchise (CHF 2'500) und dem gesetzlich gedeckelten Selbstbehalt (CHF 700 für Erwachsene) zusammen — beides geregelt in KVG Art. 64. Das Maximum gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr: Bei einer mehrköpfigen Familie kann sich der Betrag entsprechend vervielfachen, falls mehrere im selben Jahr erkranken.

  • Erwachsene: max. CHF 2'500 Franchise + CHF 700 Selbstbehalt = CHF 3'200 Eigenanteil pro Jahr.
  • Kinder: max. CHF 600 Franchise + CHF 350 Selbstbehalt = CHF 950 Eigenanteil pro Jahr.
  • Die Rechnungen kommen oft kurzfristig und gebündelt — die Reserve muss also sofort verfügbar sein, nicht erst in einigen Monaten.

Faustregel fürs echte Leben: Wer diese Reserve nicht jederzeit flüssig hat, sollte trotz rechnerischem Vorteil eine tiefere Franchise wählen. Die paar hundert Franken zusätzliche Prämie sind günstiger als eine Betreibung oder ein teurer Kredit, wenn die grosse Rechnung unerwartet kommt.

Franchise ändern: die echte Frist und der oft missverstandene Stichtag

Hier kursieren zwei Versionen — darum sauber getrennt, was gesichert gilt und was Versicherer-Praxis ist. Gesichert laut BAG: Ein Wechsel der Franchise kann nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die neue Franchise wirkt also immer erst zum 1. Januar, und unterjährig lässt sie sich nicht ändern. Die Mitteilung an den Versicherer muss schriftlich erfolgen.

In der Praxis behandeln die meisten Versicherer eine Senkung der Franchise strenger als eine Erhöhung: Wer die Franchise senken will (also mehr Leistung wünscht und dem Versicherer mehr Risiko aufbürdet), muss das in der Regel bis Ende November mitteilen — analog zur ordentlichen Kündigungsfrist. Wer die Franchise erhöht, kann das oft bis kurz vor Jahresende melden, weil der Versicherer dabei weniger Risiko trägt. Diese asymmetrische Frist steht so nicht ausdrücklich in der Verordnung — frag im Zweifel deinen Versicherer nach dem genauen Stichtag, bevor du dich darauf verlässt.

  • Gesichert: Der Franchise-Wechsel wirkt nur zum 1. Januar; unterjährig ist keine Änderung möglich; die Mitteilung muss schriftlich erfolgen.
  • Praxis (je nach Versicherer): Die Senkung ist tendenziell bis Ende November möglich, die Erhöhung bis näher ans Jahresende — den verbindlichen Stichtag beim eigenen Versicherer erfragen.
  • Wichtig zu trennen: Den Versicherer ganz wechseln (ordentliche Kündigung bis 30. November per Einschreiben) ist ein anderer Vorgang, als nur die Franchise beim selben Versicherer anzupassen — Details dazu auf Krankenkasse wechseln: Fristen.

Kurz: Verlass dich auf den gesicherten Kern (Wirkung nur zum 1. Januar) und kläre den exakten Meldetermin direkt mit deiner Kasse. So vermeidest du, dass eine geplante Senkung an einer verpassten Frist scheitert.

Schwangerschaft: warum die hohe Franchise hier zur Falle wird

Bei Mutterschaft greift eine Sonderregel, die viele falsch verstehen: Für die spezifischen Mutterschaftsleistungen — Kontrolluntersuchungen, Geburt, Geburtsvorbereitung, Stillberatung — entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett (KVG Art. 64 Abs. 7). Diese Leistungen sind also kostenbeteiligungsfrei, egal welche Franchise du gewählt hast. Genau deshalb bringt der Prämienrabatt einer hohen Franchise hier wenig Gegenwert: Du sparst zwar Prämie, aber bei diesen Leistungen hättest du ohnehin nichts selbst gezahlt.

Bei den zeitlichen Schwellen lohnt sich Genauigkeit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind nicht nur die Mutterschaftsleistungen, sondern auch allgemeine Krankheitsleistungen von der Kostenbeteiligung befreit. Die spezifischen Mutterschaftsleistungen selbst sind unabhängig von dieser Frist immer befreit.

  • Spezifische Mutterschaftsleistungen (Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Stillberatung): immer kostenbeteiligungsfrei.
  • Allgemeine Krankheitskosten: von der 13. SSW bis 8 Wochen nach der Geburt ebenfalls befreit.
  • Vor der 13. Woche kann für allgemeine Krankheitskosten (die keine spezifische Mutterschaftsleistung sind) weiterhin eine Kostenbeteiligung anfallen — hier lohnt ein genauer Blick auf die Abrechnung.

Praktische Folge: Wer eine Schwangerschaft plant, profitiert oft mehr von einer tiefen Franchise. Denn neben den befreiten Mutterschaftsleistungen fallen erfahrungsgemäss weitere, normal kostenbeteiligungspflichtige Behandlungen an — und bei diesen schlägt die tiefe Franchise voll durch.

Geplante grosse Behandlung? Wann sich ein bewusster Franchise-Wechsel lohnt

Steht für nächstes Jahr eine teure, planbare Behandlung an — eine Operation, eine Geburt oder eine andere absehbare medizinische Massnahme mit KVG-Anteil — kann sich ein bewusster Wechsel auf die tiefste Franchise (CHF 300) zum 1. Januar lohnen. Das ist legitime Vorausplanung: Du weisst, dass du das Eigenrisiko ohnehin ausschöpfst, also lohnt sich der volle Leistungsanspruch mehr als der Prämienrabatt.

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: Die Änderung greift nur zum Jahreswechsel und muss vorausschauend angemeldet werden (siehe Abschnitt zur Frist oben). Zweitens: Der Franchise-Stand zählt pro Kalenderjahr separat und startet jeweils am 1. Januar bei null — eine Behandlung im Dezember und eine im Januar fallen also in zwei getrennte Franchise-Jahre. Du musst nichts "über den Jahreswechsel schieben"; entscheidend ist nur, in welchem Kalenderjahr die Kosten anfallen.

  • KVG-pflichtig sind z. B. medizinisch notwendige Operationen, Spitalaufenthalte und Geburten — hier zählt der Franchise-Wechsel.
  • Meist NICHT KVG (sondern selbst zu zahlen oder über eine Zusatzversicherung): die meisten Zahnbehandlungen und kieferorthopädischen Massnahmen — ein Franchise-Wechsel hilft dort in der Regel nichts.
  • Im Zweifel vor dem Wechsel klären, ob die geplante Leistung überhaupt aus der Grundversicherung bezahlt wird — sonst bringt die tiefe Franchise keinen Vorteil.

Nach dem teuren Jahr kannst du dann wieder auf eine höhere Franchise wechseln, falls absehbar ist, dass du gesund bleibst. So nutzt du das Kalenderjahr-Prinzip bewusst, ohne irgendetwas zu manipulieren — du passt die Franchise nur an deine realistisch erwartbaren Kosten an.

Häufige Fragen

Welche Franchise-Stufen gibt es?+
Für Erwachsene: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500. Für Kinder (bis 18): CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600. Die Wahl ist jährlich änderbar — die Anpassung muss bis Ende Dezember bei der Kasse eingehen, wirkt ab 1. Januar.
Wie viel spare ich mit der maximalen Franchise (CHF 2'500)?+
Im Schnitt 35-45% weniger Prämie als bei CHF 300. Konkret: in der Stadt Zürich für eine:n 35-Jährige:n etwa CHF 100-150 weniger pro Monat (CHF 1'200-1'800/Jahr). Aber: du zahlst dafür im Krankheitsfall bis zu CHF 2'500 selbst, plus 10% Selbstbehalt bis max. CHF 700.
Ab welcher Gesundheitslast lohnt sich CHF 300?+
Faustregel: wenn deine jährlichen Arzt-/Medikamenten-Kosten über CHF 1'500-2'000 liegen, lohnt sich die tiefste Franchise. Bei chronischen Erkrankungen, regelmässiger Medikation oder geplanten OPs ist CHF 300 fast immer besser.
Was ist der Selbstbehalt zusätzlich zur Franchise?+
Nach Erreichen der Franchise zahlst du noch 10% Selbstbehalt auf alle weiteren Kosten — bis maximal CHF 700/Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder). Insgesamt also max. Eigenanteil = Franchise + CHF 700. Bei CHF 300 Franchise: max. CHF 1'000/Jahr. Bei CHF 2'500: max. CHF 3'200/Jahr.
Kann ich die Franchise mitten im Jahr ändern?+
Nein — die Änderung erfolgt nur zum 1. Januar. Du musst die Anpassung bis spätestens 30. November bei deiner Kasse beantragen. Bei Wechsel der Kasse setzt du die neue Franchise im Antrag.
Lohnt sich Franchise CHF 0 für mein Kind?+
Faustregel: ja. Kinder zahlen sowieso keine eigene Prämie für höhere Franchisen (Reduktion ist minimal), und Pädiater-Besuche + Impfungen summieren sich schnell auf CHF 200-500. Familien mit mehreren Kindern fahren mit CHF 0 fast immer besser.
Muss ich für eine andere Franchise die Krankenkasse wechseln, oder geht das auch beim gleichen Versicherer?+
Du kannst die Franchise beim gleichen Versicherer anpassen — ein Kassenwechsel ist dafür nicht nötig. Es reicht eine schriftliche Mitteilung an deine bestehende Krankenkasse. Die neue Franchise wirkt dann zum 1. Januar des Folgejahres.
Bis wann genau muss ich die Franchise-Senkung bzw. -Erhöhung melden – und ist die Frist für beide Richtungen gleich?+
Gesichert ist nur: Der Wechsel wirkt ausschliesslich zum 1. Januar. In der Praxis behandeln die meisten Versicherer eine Senkung strenger (oft bis Ende November) als eine Erhöhung (oft bis näher ans Jahresende), weil sie bei einer Senkung mehr Risiko übernehmen. Diese asymmetrische Frist steht nicht ausdrücklich in der Verordnung — erfrag den genauen Stichtag darum direkt bei deiner Kasse.
Was passiert mit meiner Franchise bei einem Unfall – zählt das in denselben Franchise-Topf wie Krankheit?+
Ja. Wenn der Unfall über die Grundversicherung (KVG) gedeckt ist, zählen Unfall- und Krankheitskosten in denselben Franchise- und Selbstbehalt-Topf. Du zahlst Franchise und Selbstbehalt pro Kalenderjahr nur einmal — egal, ob die Kosten aus Krankheit oder Unfall stammen. Anders ist es nur, wenn du über den Arbeitgeber nach UVG unfallversichert bist; dann übernimmt die Unfallversicherung die Kosten ohne Kostenbeteiligung.
Zählt der Franchise-Stand pro Person oder gilt er für die ganze Familie zusammen?+
Pro Person. Jede versicherte Person hat ihren eigenen Franchise- und Selbstbehalt-Stand, der jährlich bei null startet. Es gibt keinen gemeinsamen Familien-Topf — bei mehreren erkrankten Familienmitgliedern kann die Kostenbeteiligung im selben Jahr also mehrfach anfallen.
Ich habe schon mehrere Arztrechnungen dieses Jahr – lohnt sich jetzt noch ein Wechsel auf eine tiefere Franchise für nächstes Jahr?+
Für das laufende Jahr ändert ein Wechsel nichts, weil die Franchise nur zum 1. Januar wirkt und pro Kalenderjahr separat zählt. Wenn du aber auch nächstes Jahr mit höheren Kosten rechnest (etwa wegen einer laufenden Behandlung), kann ein Wechsel auf eine tiefere Franchise zum 1. Januar sinnvoll sein. Den Stichtag für die Meldung erfragst du bei deiner Kasse.
Warum lohnen sich die mittleren Franchisen (500–2'000) fast nie?+
Weil der zusätzliche Prämienrabatt pro übernommenem Risiko-Franken bei den mittleren Stufen meist ungünstig ist: Du trägst spürbar mehr Eigenrisiko, sparst aber im Verhältnis wenig Prämie. Darum lohnen sich in der Regel nur die beiden Ränder — CHF 300 für alle, die Leistungen beziehen, oder CHF 2'500 für Gesunde mit Reserve. Das ist eine Faustregel, kein Gesetz, hält aber bei den meisten Versicherern.
Wie viel Geld muss ich im Krankheitsfall bei CHF 2'500 Franchise höchstens selbst zahlen?+
Höchstens CHF 3'200 pro Person und Kalenderjahr: die Franchise von CHF 2'500 plus den maximalen Selbstbehalt von CHF 700 für Erwachsene (KVG Art. 64). Bei Kindern sind es maximal CHF 950 (CHF 600 + CHF 350). Diese Summe kann kurzfristig und gebündelt fällig werden.
Entfallen Franchise und Selbstbehalt während der Schwangerschaft wirklich komplett?+
Für die spezifischen Mutterschaftsleistungen — Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Stillberatung — ja, die sind immer kostenbeteiligungsfrei. Zusätzlich sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch allgemeine Krankheitsleistungen befreit. Vor der 13. Woche kann für allgemeine Krankheitskosten, die keine spezifische Mutterschaftsleistung sind, aber noch eine Kostenbeteiligung anfallen.
Bekomme ich den Prämienrabatt der hohen Franchise auch, wenn ich das ganze Jahr keine einzige Rechnung habe?+
Ja. Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise gilt unabhängig davon, ob du Leistungen beziehst — du zahlst über das ganze Jahr die tiefere Prämie. Genau das ist der Sinn der hohen Franchise: Wer gesund bleibt und keine Rechnungen hat, profitiert voll vom Rabatt, ohne je Franchise oder Selbstbehalt zu zahlen.
Gilt der maximale Selbstbehalt von CHF 700 unabhängig davon, welche Franchise ich gewählt habe?+
Ja. Der Selbstbehalt beträgt immer 10 Prozent der Kosten oberhalb der Franchise und ist für Erwachsene auf CHF 700 pro Jahr gedeckelt (CHF 350 bei Kindern) — unabhängig von der gewählten Franchise-Stufe. Was sich mit der Franchise ändert, ist nur der Betrag, ab dem dieser Selbstbehalt überhaupt zu laufen beginnt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.

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