Krankenkasse für Studenten

Krankenkasse für Studenten & junge Erwachsene: das grösste Sparpotenzial

Junge Erwachsene zahlen ohnehin schon weniger — und mit der richtigen Kombination aus hoher Franchise und günstigem Modell holst du noch einmal deutlich mehr heraus. Plus: die Prämienverbilligung, die viele Studierende verpassen.

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Warum Studenten am meisten sparen können

Junge Erwachsene haben den grössten Hebel der ganzen Grundversicherung — gleich aus drei Gründen: Sie zahlen einen reduzierten Tarif (19–25), sie sind meist gesund (also passt eine hohe Franchise) und sie können ein günstiges Modell wählen, ohne grosse Einschränkung im Alltag zu spüren. Wer alle drei kombiniert, zahlt oft nur einen Bruchteil dessen, was ein Standard-Modell mit tiefer Franchise kostet.

Die optimale Kombination

  • Hohe Franchise (CHF 2'500): Solange du gesund bist und selten zum Arzt gehst, übersteigt die Prämien-Ersparnis das Risiko. Erst wenn deine Jahreskosten über rund CHF 1'700 liegen, lohnt sich eine tiefere Franchise.
  • Günstiges Modell (HMO oder Telmed): Der geregelte Erstkontakt fällt bei jungen, gesunden Menschen kaum ins Gewicht — dafür bis zu rund 25 % Rabatt. Mehr dazu auf unserer Modelle-Seite.
  • Prämienverbilligung beantragen: als Studentin oder Student mit tiefem Einkommen oft mindestens 80 % Verbilligung — der Antrag läuft über den Wohnkanton.

Der Sprung mit 26

Ein Punkt, den viele verpassen: Mit dem 26. Geburtstag endet der reduzierte Tarif und du zahlst die volle Erwachsenenprämie. Der Sprung ist spürbar. Genau dann lohnt es sich, Modell, Franchise und Kasse neu zu vergleichen — und nicht einfach in der bisherigen, jetzt teureren Police zu bleiben. Den Wechsel machst du wie gewohnt bis zum 30. November für das neue Jahr.

Der Sprung mit 26 kommt nicht am Geburtstag — sondern erst am 1. Januar danach

In der Grundversicherung (KVG) gibt es drei gesetzliche Altersgruppen: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahren. Für junge Erwachsene darf die Krankenkasse eine tiefere Prämie verlangen — viele tun das auch. Diese drei Stufen sind bundesrechtlich festgelegt (Art. 61 KVG), also bei jeder Krankenkasse gleich.

Ein verbreiteter Irrtum: Der Wechsel in den teureren Erwachsenentarif passiere am 26. Geburtstag. Das stimmt nicht. Der Gruppenwechsel erfolgt automatisch per 1. Januar des Kalenderjahres, das auf den 25. Geburtstag folgt. Wer also im Mai 26 Jahre alt wird, zahlt bis zum 31. Dezember weiterhin den Tarif für junge Erwachsene und erst ab dem 1. Januar des Folgejahres den vollen Erwachsenentarif.

Ein kurzer Zeitstrahl: Du wirst am 14. Mai 2026 26 Jahre alt. Bis Ende 2026 bleibt deine reduzierte Prämie unverändert. Erst ab dem 1. Januar 2027 greift der Erwachsenentarif — und erst dann steigt die Prämie spürbar.

Genau dieses Übergangsjahr lohnt sich zum Nachrechnen: Wenn die Prämie ohnehin steigt, ist es der ideale Moment, Modell und Franchise neu zu prüfen. Ein Wechsel auf ein günstigeres Modell oder eine andere Franchise kann den Sprung abfedern. Die Kündigung dafür muss bis zum 30. November bei der Kasse eingehen, damit der neue Tarif ab 1. Januar gilt.

Prämienverbilligung für Studierende: wie viel — und warum das Einkommen der Eltern zählt

Die Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss an die Krankenkassenprämie für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Festgelegt und ausbezahlt wird sie vom Wohnkanton, nicht vom Bund. Wichtig: Es gibt keine schweizweit einheitliche Einkommensgrenze — jeder Kanton legt die Grenzen selbst fest und passt sie jährlich an.

Hier muss eine häufige Zahl korrigiert werden: Die gesetzliche Schwelle von mindestens 80 Prozent Verbilligung gilt nur für Kinder. Für junge Erwachsene in Ausbildung verlangt das Gesetz mindestens 50 Prozent — sofern das Einkommen tief oder mittel ist (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Beide Werte sind gesetzliche Mindestvorgaben; einzelne Kantone gewähren mehr.

Der entscheidende Punkt für Studierende: Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen mit den Eltern als Familie gerechnet — trotz Volljährigkeit. Es zählt also nicht dein eigenes (oft tiefes) Einkommen, sondern das Einkommen und das Vermögen deiner Eltern. Deshalb erhalten viele Studierende keine Verbilligung, obwohl sie selbst kaum etwas verdienen: Die Familiensumme liegt über der kantonalen Grenze.

Ob du die IPV beantragen musst oder automatisch bekommst, ist ebenfalls kantonal verschieden. Einige Kantone (z. B. Zürich, Bern) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten und schicken bei Anspruch ein vorausgefülltes Formular. In anderen Kantonen musst du den Antrag aktiv stellen — verpasst du dort die Frist, verfällt der Anspruch oft rückwirkend. Zuständig ist die Ausgleichskasse oder SVA deines Wohnkantons.

Franchise und Selbstbehalt: junge Erwachsene zahlen dieselbe Kostenbeteiligung wie Erwachsene

Ein zweiter Irrtum hält sich hartnäckig: Junge Erwachsene hätten eine eigene, günstigere Franchise. Das ist falsch. Reduziert ist nur die Prämie — bei der Kostenbeteiligung gelten junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren rechtlich als Erwachsene.

Die Franchise ist der jährliche Betrag, den du selbst zahlst, bevor die Kasse einsteigt. Wählbar sind für Erwachsene und junge Erwachsene dieselben Stufen: CHF 300 (ordentliche Franchise), CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500. Auch der Selbstbehalt ist identisch: 10 Prozent der Kosten oberhalb der Franchise, höchstens CHF 700 pro Jahr. Nur Kinder und Jugendliche bis 18 haben einen tieferen Höchstbetrag von CHF 350 — junge Erwachsene gerade nicht.

Das macht die Spar-Logik der höchsten Franchise ehrlich nachvollziehbar. Mit CHF 2'500 sicherst du dir die maximale Prämienreduktion, trägst im Krankheitsfall aber bis zu CHF 2'500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt — also rund CHF 3'200 im Jahr selbst. Wie du den Kipppunkt für dich berechnest, zeigt unser Leitfaden zur Franchise.

Nebenjob? Dann kannst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse sistieren

Ein Spartipp, der Studierenden mit Nebenjob oft entgeht: Wer in der Schweiz angestellt ist und genügend Stunden arbeitet, ist über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers gegen Unfälle gedeckt. Die UVG ist eine gesetzliche Versicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten abschliesst — sie übernimmt die Kosten von Berufs- und Freizeitunfällen.

Die Schwelle: Ab mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber bist du auch gegen Nichtberufsunfälle (also Unfälle in der Freizeit) versichert. Dann ist die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse doppelt — und du kannst sie sistieren, also vorübergehend ausschalten lassen. Die Kasse senkt dadurch deine Prämie; wie stark, hängt vom Versicherer ab (typisch rund 7 bis 10 Prozent).

So funktioniert es: Du beantragst die Sistierung bei der Krankenkasse und weist nach, dass du voll nach UVG versichert bist. Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Antrag. Wichtig: Fällt der Job weg — etwa nach dem Semesterjob oder wenn du unter 8 Stunden pro Woche rutschst —, musst du die Unfalldeckung sofort wieder in die Krankenkasse aufnehmen. Sonst entsteht eine Deckungslücke, und ein Freizeitunfall wäre nicht versichert.

Ausländische Studierende: Versicherungspflicht, 3-Monats-Frist und Befreiung

Wer zum Studieren länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, untersteht grundsätzlich der Versicherungspflicht und muss eine KVG-Grundversicherung abschliessen. Studierende können sich aber davon befreien lassen — wenn sie es rechtzeitig tun und eine gleichwertige Deckung nachweisen. Der Befreiungsantrag muss innert drei Monaten nach Wohnsitznahme bei der zuständigen kantonalen Stelle eingehen.

Für die Befreiung muss die ausländische Versicherung mindestens die Leistungen nach KVG übernehmen — und zwar ohne Tageslimiten oder Höchstentschädigungsgrenzen. Eine günstige Reisepolice mit Deckelung reicht in der Regel nicht. Über die Befreiung entscheidet die zuständige Stelle deines Wohnkantons; sie gilt zunächst für drei Jahre und kann verlängert werden.

Bei EU/EFTA-Studierenden gilt eine Besonderheit: Wer nur zu Studienzwecken hier ist und nicht erwerbstätig, bleibt im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes — über das Freizügigkeitsabkommen — und weist die Deckung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nach. Sobald du aber in der Schweiz erwerbstätig bist — etwa mit einem Nebenjob —, greift die schweizerische Versicherungspflicht. Studierende aus Drittstaaten brauchen für die Befreiung eine private Versicherung mit KVG-gleichwertiger Deckung.

Krankenkasse wechseln: zwei Fristen, die du nicht verwechseln darfst

Gerade junge Erwachsene wechseln häufig die Krankenkasse — meist, um Prämie zu sparen. Wichtig ist, zwei Kündigungswege auseinanderzuhalten. Beide gelten für die KVG-Grundversicherung.

Erstens die ordentliche Kündigung: Du kannst deine Grundversicherung bis zum 30. November kündigen; der Wechsel wirkt dann zum 1. Januar. Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben — sie muss vor Ablauf der Frist bei der Kasse eingehen, nicht nur abgeschickt sein (Art. 7 KVG).

Zweitens das Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Die Kasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen. Steigt sie, kannst du innert eines Monats nach Erhalt der Mitteilung auf das Ende des Monats kündigen, der der neuen Prämie vorangeht. In der Praxis fällt das mit der November-Frist zusammen. Bedeutsam wird dieses Recht vor allem, wenn du ein Sparmodell oder eine höhere Franchise hast — dort hast du sonst keinen ordentlichen Ausstieg, beim Prämienschritt aber schon.

Achtung: Diese Fristen gelten nur für die Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene, oft mehrjährige Kündigungsregeln — eine VVG kannst du nicht einfach per 30. November mitkündigen. Mehr dazu auf unserer Seite zu Wechselfristen.

Brauchen junge Erwachsene eine Zusatzversicherung (VVG)?

Ehrlich eingeordnet: Die Grundversicherung deckt für die meisten gesunden Studierenden schon das Wesentliche ab — Arzt, Spital (allgemeine Abteilung), Notfall, Medikamente auf der Spezialitätenliste. Eine Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig und privatrechtlich. Sie lohnt sich nur, wenn ein konkreter Werttreiber für dich zählt — nicht pauschal.

  • Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste (SL): Die Grundversicherung vergütet grundsätzlich nur Medikamente, die auf der SL stehen. Nicht gelistete Präparate zahlst du selbst — eine VVG kann hier einspringen.
  • Transport und Rettung: Die Grundversicherung übernimmt nur 50 Prozent der medizinisch notwendigen Transportkosten, höchstens CHF 500 pro Jahr, sowie 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz, höchstens CHF 5'000 pro Jahr. Ein Helikoptereinsatz ist schnell teurer — eine Rettungs-Zusatzdeckung schliesst die Lücke.
  • Auslandschutz beim Reisen: Im Notfall im Ausland zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. In teuren Ländern reicht das oft nicht; für Reisende kann eine Ausland-Zusatzdeckung sinnvoll sein.
  • Hilfsmittel und Komfort im Spital: Brille, bestimmte Hilfsmittel oder die freie Arzt- und Zimmerwahl im Spital sind über die Grundversicherung nur begrenzt gedeckt. Wer Wert auf halbprivate oder private Spitaldeckung legt, braucht dafür eine VVG.

Komplementärmedizin wird oft als Hauptargument verkauft — zu Unrecht. Für gesunde junge Leute wiegen die oben genannten Punkte meist schwerer. Wenn du Methoden der Komplementärmedizin nutzt, lies die Details auf der entsprechenden Themenseite. Welche VVG zu dir passt, kannst du im VVG-Vergleich neutral prüfen. Findbetter ist dabei eine Vergleichsplattform — die Vermittlung läuft FINMA-konform über den Partner Northlake Partners.

Häufige Fragen

Welche Krankenkasse ist für Studenten am günstigsten?+
Es gibt keine pauschal günstigste Kasse — entscheidend ist die Kombination: reduzierte Prämie für junge Erwachsene (19–25), hohe Franchise und ein günstiges Modell (HMO oder Telmed). Wer jung und gesund ist, fährt mit dieser Kombi meist am tiefsten. Vergleiche immer konkret für deine Prämienregion.
Welche Franchise sollten Studenten wählen?+
Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, fährt mit der höchsten Franchise (CHF 2'500) meist am günstigsten: Die tiefere Prämie übersteigt das Risiko, die Franchise auch wirklich zu brauchen. Faustregel: Liegen deine erwarteten Jahres-Gesundheitskosten klar unter rund CHF 1'700, lohnt sich die hohe Franchise.
Bis zu welchem Alter gilt der Tarif für junge Erwachsene?+
Bis und mit 25 Jahren zahlst du den reduzierten Tarif für junge Erwachsene. Ab dem 26. Geburtstag wechselst du automatisch in den Erwachsenentarif — die Prämie steigt dann spürbar. Genau dann lohnt sich ein neuer Vergleich besonders.
Gibt es Prämienverbilligung für Studierende?+
Ja. Für junge Erwachsene in Ausbildung müssen die Kantone die Prämien für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 % verbilligen. Als Studentin oder Student mit tiefem Einkommen lohnt sich der Antrag beim Wohnkanton fast immer — viele lassen dieses Geld ungenutzt.
Ich studiere aus dem Ausland in der Schweiz — brauche ich eine Schweizer Krankenkasse?+
Grundsätzlich ja: Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innert 3 Monaten grundversichern. Studierende aus dem Ausland können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen — das entscheidet der Kanton. Kläre das früh, um keine Frist zu verpassen.
Wechselt mein Krankenkassen-Tarif am 26. Geburtstag oder erst am 1. Januar danach?+
Erst am 1. Januar danach. Der Wechsel von der Tarifgruppe der jungen Erwachsenen (19–25) zum Erwachsenentarif (ab 26) erfolgt nicht am Geburtstag, sondern automatisch per 1. Januar des Kalenderjahres, das auf deinen 25. Geburtstag folgt. Wer im Mai 26 wird, zahlt bis Ende Jahr weiter den günstigeren Tarif. Diese Regel ist bei allen Krankenkassen gleich.
Bekomme ich als Studentin oder Student automatisch Prämienverbilligung, oder muss ich sie beantragen?+
Das ist kantonal verschieden. Einige Kantone (z. B. Zürich, Bern) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten und melden sich. In anderen Kantonen musst du den Antrag aktiv stellen — verpasst du dort die Frist, verfällt der Anspruch oft rückwirkend. Zuständig ist die Ausgleichskasse oder SVA deines Wohnkantons.
Wird bei der Prämienverbilligung das Einkommen meiner Eltern angerechnet, obwohl ich volljährig bin?+
Ja. Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen mit den Eltern als Familie gerechnet — trotz Volljährigkeit. Massgebend sind also Einkommen und Vermögen deiner Eltern, nicht dein eigenes. Liegt die Familiensumme über der kantonalen Grenze, gibt es keine Verbilligung, auch wenn du selbst kaum verdienst.
Haben junge Erwachsene eine günstigere Franchise als normale Erwachsene?+
Nein. Reduziert ist nur die Prämie. Bei der Franchise (wählbar von CHF 300 bis CHF 2'500) und beim Selbstbehalt (10 Prozent, höchstens CHF 700 pro Jahr) gelten junge Erwachsene von 19 bis 25 rechtlich als Erwachsene. Den tieferen Höchstbetrag von CHF 350 haben nur Kinder und Jugendliche bis 18.
Ich arbeite neben dem Studium — kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse weglassen und sparen?+
Ja, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Schweizer Arbeitgeber arbeitest. Dann bist du über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) auch gegen Freizeitunfälle gedeckt und kannst die Unfalldeckung in der Krankenkasse sistieren lassen. Die Prämie sinkt dann je nach Versicherer um rund 7 bis 10 Prozent. Fällt der Job weg, musst du die Deckung sofort wieder aufnehmen, sonst entsteht eine Lücke.
Ich komme aus dem Ausland zum Studieren in die Schweiz — muss ich mich hier versichern?+
Bei einem Aufenthalt über drei Monate besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Du kannst dich aber innert drei Monaten nach Wohnsitznahme befreien lassen, wenn du eine gleichwertige Deckung ohne Tages- oder Höchstlimiten nachweist. EU/EFTA-Studierende ohne Erwerbstätigkeit weisen die Deckung mit der EHIC nach; bei einem Nebenjob greift die Schweizer Pflicht. Über die Befreiung entscheidet dein Wohnkanton.
Lohnt sich für mich als gesunder Student die höchste Franchise von CHF 2'500?+
Oft ja — wenn du wenig zum Arzt gehst. Du sicherst dir die maximale Prämienreduktion, trägst im Krankheitsfall aber bis zu CHF 2'500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt selbst. Der Kipppunkt liegt grob bei den jährlichen Gesundheitskosten, ab denen die tiefe Franchise günstiger wäre. Wer ein chronisches Leiden oder planbare Behandlungen hat, fährt mit der tiefen Franchise meist besser.
Kann ich die Krankenkasse unterjährig wechseln, wenn meine Prämie erhöht wird?+
Bei der Grundversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht: Die Kasse muss die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen; steigt sie, kannst du innert eines Monats nach der Mitteilung kündigen. In der Praxis fällt das mit der November-Frist zusammen, der Wechsel wirkt zum 1. Januar. Ein echter unterjähriger Ausstieg mitten im Jahr ist damit nicht gemeint.
Brauche ich als junger Erwachsener überhaupt eine Zusatzversicherung?+
Nicht zwingend. Die Grundversicherung deckt für gesunde Studierende das Wesentliche ab. Eine VVG lohnt sich nur bei einem konkreten Bedarf: Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste, Transport- und Rettungskosten über den KVG-Limiten, Auslandschutz beim Reisen oder Komfort im Spital. Komplementärmedizin ist selten das stärkste Argument.
Was passiert mit meiner Prämie, wenn ich umziehe (z. B. an den Studienort)?+
Die Grundversicherungsprämie hängt vom Wohnkanton und der Prämienregion (dem BAG-definierten Wohngebiet) ab. Ziehst du an den Studienort in einen anderen Kanton oder eine andere Region, kann sich die Prämie ändern — nach oben oder unten. Melde den Umzug deiner Kasse; bei einem Kantonswechsel kannst du je nach Situation auch die Kasse wechseln. Die Leistungen der Grundversicherung bleiben überall identisch.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.

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