Was sind Krankenkassen-Modelle?
In der obligatorischen Grundversicherung (KVG) sind die Leistungen gesetzlich festgelegt und für alle gleich — egal bei welcher Kasse und in welchem Modell. Was sich unterscheidet, ist nur eine einzige Sache: wen du bei einem neuen gesundheitlichen Problem zuerst kontaktierst.
Wer auf die freie Arztwahl verzichtet und sich auf einen festen Erstkontakt festlegt (Hausarzt, HMO-Zentrum oder eine Telefonberatung), bekommt dafür einen Prämienrabatt. Die Krankenkasse spart, weil dieser Erstkontakt unnötige oder doppelte Behandlungen früh herausfiltert — und gibt einen Teil der Ersparnis als tiefere Prämie weiter. Du erhältst also dieselbe Versorgung für weniger Geld, akzeptierst dafür eine geregelte erste Anlaufstelle.
Die 5 Modelle im Vergleich
Diese fünf Grundtypen gibt es — von „teuer, aber völlig frei" bis „günstig, mit geregeltem Erstkontakt". Die Rabatte sind Richtwerte; je nach Krankenkasse und Prämienregion fallen sie höher oder tiefer aus.
| Modell | Erstkontakt | Rabatt* | Passt zu |
|---|---|---|---|
| Standard | freie Arztwahl | 0 % | Wer maximale Freiheit will |
| Hausarzt | feste Hausarztpraxis | ~8–15 % | Wer einen Arzt des Vertrauens hat |
| HMO | Gesundheitszentrum | bis ~25 % | Wer maximal sparen will |
| Telmed | Telefon-Beratung (24/7) | ~15–20 % | Gesunde, flexible Menschen |
| Apotheke | Partner-Apotheke | ~10–20 % | Wer eine Apotheke in der Nähe hat |
*Richtwerte für den Prämienrabatt gegenüber dem Standard-Modell. Die tatsächliche Höhe legt jede Krankenkasse pro Prämienregion selbst fest.
Wie viel kannst du sparen?
Das Modell ist neben der Franchise das grösste Spar-Stellrad in der Grundversicherung — ganz ohne Leistungsverzicht. Ein Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Standard-Prämie von CHF 400 bedeutet ein HMO-Rabatt von 20 % rund CHF 80 weniger pro Monat — also etwa CHF 960 im Jahr. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf mehrere Tausend Franken, bei exakt gleicher Absicherung.
Wichtig: Modell und Franchise lassen sich kombinieren. Ein gesunder Mensch fährt mit HMO oder Telmed plus hoher Franchise oft am günstigsten. Wie du die Franchise dazu passend wählst, erklärt unser Franchise-Ratgeber.
Welches Modell passt zu dir?
Es gibt kein „bestes" Modell — nur das passende für deine Situation:
- Du bist gesund und brauchst selten einen Arzt? HMO oder Telmed — maximaler Rabatt, der geregelte Erstkontakt fällt kaum ins Gewicht.
- Du hast einen Hausarzt, dem du vertraust? Das Hausarztmodell — du behältst deinen Arzt und sparst trotzdem.
- Du hast eine chronische Erkrankung mit festem Behandler? Meist Hausarztmodell — durchgehende Betreuung bei spürbarem Rabatt.
- Du willst völlige Freiheit und direkten Zugang zu jedem Spezialisten? Standard-Modell — dafür zahlst du die volle Prämie.
Im Zweifel hilft ein konkreter Vergleich: Die Rabatte unterscheiden sich stark zwischen den Kassen, und nicht jedes Modell ist überall verfügbar.
Modell wechseln: so geht's
Ein Modellwechsel folgt denselben Regeln wie der Kassenwechsel: Kündigung beziehungsweise Anmeldung des neuen Modells bis zum 30. November, Wirkung ab 1. Januar. Beim selben Versicherer ist ein Modellwechsel häufig auch unterjährig möglich — das hängt von der Kasse ab. Den genauen Ablauf findest du in unserem Wechsel-Ratgeber 2027 und alle Stichtage unter Wechsel-Fristen.
Was passiert, wenn ich die erste Anlaufstelle umgehe?
Im Hausarzt- und im Telmed-Modell verpflichten Sie sich, bei einem neuen gesundheitlichen Problem zuerst Ihre vereinbarte erste Anlaufstelle zu kontaktieren — den gewählten Hausarzt oder die Telmed-Hotline. Wer das vergisst und direkt zum Facharzt geht, verletzt diese vertragliche Bedingung. Die Folgen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die Verordnung (KVV) regeln nur den Rahmen: Versicherer dürfen Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer anbieten und dafür einen Prämienrabatt gewähren (KVV Art. 99). Wie streng ein Verstoss geahndet wird, überlässt der Gesetzgeber den Versicherern. Deshalb fällt die Reaktion je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.
- Verwarnung: Bei einem ersten, einmaligen Versehen reagieren viele Versicherer kulant und weisen Sie nur auf die Regel hin.
- Höhere Kostenbeteiligung: Manche AVB sehen vor, dass Sie bei einem Verstoss einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
- Rückstufung ins Standardmodell: Bei wiederholten Verstössen kann der Versicherer Sie ins Standardmodell mit freier Arztwahl zurückstufen — Sie verlieren dann den Rabatt.
Wichtig: Eine gesetzliche Obergrenze für solche Sanktionen nennt das KVG/KVV nicht. Welche Konsequenz konkret droht, lesen Sie nur in den AVB Ihres Versicherers nach. Prüfen Sie diese, bevor Sie ein Sparmodell wählen, und vergleichen Sie die Modelle im Krankenkassen-Modelle-Überblick.
Klar ausgenommen sind echte Notfälle: Im Notfall dürfen Sie immer direkt ins Spital oder zum nächsten Arzt — ohne vorher anzurufen. Daneben erlauben die meisten AVB bestimmte Direktzugänge ohne Erstkontakt, etwa zum Frauenarzt (Gynäkologie), Augenarzt oder Kinderarzt. Diese Ausnahmen sind aber versichererabhängig und in den AVB geregelt — sie gelten nicht automatisch bei jeder Kasse.
Wie hoch ist der Rabatt wirklich begrenzt?
Viele nehmen an, man könne Rabatte beliebig stapeln: günstigstes Modell plus höchste Franchise plus Bonus — und am Ende zahle man fast nichts. So funktioniert es nicht. Der Prämienrabatt ist gedeckelt, und zwar nicht erst durch den Markt, sondern bereits durch die Rechtslage und die Aufsicht.
Die zentrale Regel: Ein Prämienrabatt für ein Modell mit eingeschränkter Wahl ist nur zulässig, soweit er auf echten Kostenunterschieden beruht — also darauf, dass das Modell tatsächlich günstiger ist (KVV Art. 101 Abs. 2). Ein Versicherer darf den Rabatt nicht einfach frei festlegen. Liegen für ein neues Modell noch keine Erfahrungszahlen aus mindestens fünf Rechnungsjahren vor, dürfen die Prämien höchstens 20 Prozent unter der ordentlichen Prämie liegen (KVV Art. 101 Abs. 3).
Zusätzlich gibt es eine harte Untergrenze: Nach Vorgabe des Bundesamts für Gesundheit (BAG) darf die Prämie eines Sparmodells nicht unter 50 Prozent der ordentlichen Prämie fallen (Standardmodell, Franchise CHF 300, mit Unfalldeckung). Diese Prämien-Untergrenze gilt unabhängig davon, wie viele Rabatte Sie kombinieren.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie die Maximalfranchise (CHF 2'500) mit dem günstigsten Modell kombinieren, summieren sich die beiden Effekte nicht ungebremst. Die Franchise senkt Ihre Prämie über die höhere Kostenbeteiligung, das Modell über den eingeschränkten Zugang — aber zusammen können sie die Prämie nicht unter den gesetzlich-aufsichtsrechtlichen Sockel drücken. Welche Franchise für Sie sinnvoll ist, klären Sie separat unter Franchise richtig wählen.
Echtes Telmed/HMO vs. blosse Gesundheits-App
Hier entsteht oft ein Missverständnis: Eine Gesundheits-App der Krankenkasse (Symptom-Checker, Video-Sprechstunde, Chat mit medizinischem Personal) ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Ein Telmed-Modell dagegen ist ein verbindlicher Vertrag: Der Rabatt ist daran gekoppelt, dass Sie bei einem neuen Gesundheitsproblem zuerst die Telmed-Hotline anrufen, bevor Sie zum Arzt gehen.
Der Unterschied ist entscheidend für die Prämie. Den Prämienrabatt bekommen Sie nicht, weil Sie eine App installiert haben, sondern weil Sie sich zur verbindlichen Erstkontakt-Pflicht verpflichten. Nutzen Sie nur die App, ohne im Telmed-Modell versichert zu sein, sparen Sie keine Prämie. Umgekehrt gilt im Telmed-Modell die Anrufpflicht — auch wenn Sie die App nicht öffnen.
Rechtlich behandelt die KVV das Telmed-Modell gleich wie das Hausarzt- und das HMO-Modell: Alle drei sind Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (KVV Art. 99). Der Mechanismus ist immer derselbe — ein definierter Erstkontakt steuert den Zugang zu Fachärzten, und dafür sinkt die Prämie.
Ein HMO (Health Maintenance Organisation) ist kein digitales Angebot, sondern ein echter Gruppenpraxis-Vertrag: Sie wählen ein bestimmtes Gesundheitszentrum als erste Anlaufstelle, in dem mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammenarbeiten. Auch hier rechtfertigt die vertragliche Bindung an die Praxis den Rabatt — nicht eine App.
Regionale Verfügbarkeit: warum HMO nicht überall wählbar ist
Das HMO-Modell bietet oft den grössten Rabatt — aber es setzt voraus, dass es in Ihrer Nähe eine physische Gruppenpraxis gibt, die mit Ihrem Versicherer einen Vertrag hat. HMO-Zentren konzentrieren sich auf Städte und dichter besiedelte Agglomerationen (das nähere Stadtumland). In ländlichen Regionen ist häufig gar kein HMO-Zentrum in zumutbarer Entfernung vorhanden.
Das Hausarzt- und das HMO-Modell sind beide an eine vom Versicherer geführte Ärzte- oder Praxisliste gebunden: Sie können nur Leistungserbringer wählen, die für das Modell zugelassen sind (KVV Art. 99). Steht in Ihrer Region niemand auf dieser Liste, ist das Modell für Sie praktisch nicht nutzbar — selbst wenn es im Tarifblatt erscheint.
Das Telmed-Modell kennt dieses Problem nicht: Die telefonische erste Anlaufstelle erreichen Sie aus dem ganzen Land. Deshalb bieten praktisch alle Versicherer Telmed an, während HMO nur dort verfügbar ist, wo es Vertragszentren gibt. Eine vollständige, datierte Übersicht, welcher Versicherer welches Modell wo anbietet, finden Sie nicht pauschal — massgebend sind die aktuellen Angebote der einzelnen Kassen (siehe das [BAG-Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer](https://www.bag.admin.ch/de/verzeichnisse-der-zugelassenen-kranken-und-rueckversicherer)).
Für die Praxis heisst das: Der höchste theoretische Rabatt nützt Ihnen wenig, wenn das passende HMO-Zentrum fehlt. Prüfen Sie zuerst die Verfügbarkeit vor Ort, dann den Rabatt — nicht umgekehrt.
Modell wechseln und unterjährige Sonderfälle
Den Standard-Weg kennen die meisten: Sie können Ihr Modell ordentlich auf den 1. Januar wechseln. Die Kündigung der ordentlichen Versicherung muss bis 30. November beim Versicherer eingehen (KVG Art. 7). Bleiben Sie bei derselben Kasse und ändern nur das Modell, ist das ein reiner Modellwechsel — Sie müssen die Krankenkasse dafür nicht wechseln.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es mehr Spielraum: Der Wechsel vom Standardmodell (freie Arztwahl) in ein Modell mit eingeschränkter Wahl ist beim eigenen Versicherer jederzeit unterjährig möglich (KVV Art. 100 Abs. 2). Sie müssen also nicht bis zum Jahresende warten, um in ein Sparmodell zu wechseln. Nicht möglich bleibt dagegen der unterjährige Wechsel zu einem anderen Versicherer und — je nach Auslegung — zwischen zwei alternativen Modellen desselben Versicherers.
Davon klar zu trennen ist das Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Teilt Ihnen der Versicherer eine höhere Prämie mit, können Sie innert eines Monats auf das Ende des Monats vor Gültigkeit der neuen Prämie kündigen und die Kasse wechseln (KVG Art. 7 Abs. 2). Das ist ein separater Mechanismus für den Kassenwechsel — nicht für den blossen Modellwechsel. Mehr dazu unter Krankenkasse wechseln: Fristen.
Geht Ihr gewählter Hausarzt in Pension, schliesst die Praxis oder Sie ziehen um, ist eine unterjährige Anpassung kein gesetzlicher Anspruch. Ob und wie Ihr Versicherer in solchen Fällen kulant einen anderen Hausarzt oder eine Modellanpassung zulässt, regeln die AVB — es ist also je nach Versicherer unterschiedlich. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kasse nach.
Welches Modell passt zu welcher Lebenssituation?
Es gibt nicht das eine beste Modell — entscheidend ist Ihre Lebenssituation. Die folgende Orientierung hilft beim Einordnen. Sie ersetzt keine versicherungsrechtliche oder medizinische Beratung; Findbetter ist eine SaaS-Vergleichsplattform, kein Versicherer und kein Broker.
- Junge, gesunde Personen: gehen selten zum Arzt und profitieren am meisten vom Rabatt. Telmed oder HMO sind hier oft sinnvoll — der seltene Erstkontakt fällt kaum ins Gewicht.
- Familien mit Kindern: Auch Kinder erhalten im alternativen Modell den Rabatt. Achten Sie darauf, dass der direkte Zugang zum Kinderarzt in den AVB als Ausnahme vorgesehen ist, damit der Alltag praktikabel bleibt.
- Chronisch Kranke / häufiger Facharztbedarf: Wer ohnehin regelmässig dieselben Spezialisten sieht, für den kann der Erstkontakt zur unnötigen Hürde werden. Hier lohnt sich der Vergleich genau — teils ist ein Hausarztmodell mit gutem, eingespieltem Hausarzt ideal, teils das Standardmodell.
- Landbevölkerung: Ohne HMO-Zentrum in der Nähe bleiben realistisch Hausarzt- oder Telmed-Modell. Der höchste Rabatt ist oft schlicht nicht verfügbar.
Wichtig ist die ehrliche Gegenrechnung: Das Standardmodell mit freier Arztwahl (KVG Art. 41) ist nicht das „schlechte“ Modell. Für Menschen mit komplexem, facharztintensivem Bedarf kann die freie Wahl bewusst die richtige Entscheidung sein — die volle Flexibilität ist dann mehr wert als der Rabatt. Rabatt ist nicht alles: Rechnen Sie den möglichen Spareffekt gegen Ihren tatsächlichen Behandlungsbedarf. Eine Übersicht aller Modelle finden Sie unter Krankenkassen-Modelle.
Häufige Fragen
Welches Krankenkassen-Modell ist am günstigsten?+
Habe ich in einem Sparmodell schlechtere Leistungen?+
Was passiert, wenn ich im Sparmodell direkt zum Spezialisten gehe?+
Kann ich im Notfall trotzdem direkt ins Spital?+
Was ist der Unterschied zwischen HMO und Hausarztmodell?+
Lohnt sich das Telmed-Modell?+
Wie wechsle ich das Krankenkassen-Modell?+
Gilt das Modell auch für meine Kinder?+
Was passiert, wenn ich im Telmed-Modell vergesse, zuerst anzurufen?+
Merkt die Krankenkasse überhaupt, wenn ich direkt zum Arzt gehe?+
Kann ich im Hausarzt-Modell meinen Hausarzt frei wählen oder muss er auf einer Liste stehen?+
Was passiert mit meinem Modell, wenn mein Hausarzt in Pension geht oder ich umziehe?+
Kann ich Maximalfranchise und das günstigste Modell kombinieren, um maximal zu sparen?+
Gibt es eine gesetzliche Untergrenze, wie tief die Prämie durch Modellwahl sinken kann?+
Ist Telmed dasselbe wie eine Gesundheits-App meiner Krankenkasse?+
Warum kann ich kein HMO-Modell wählen, obwohl es den grössten Rabatt bietet?+
Lohnt sich ein alternatives Modell auch für chronisch Kranke?+
Kann ich das Modell wechseln, ohne die Krankenkasse zu wechseln?+
Bekommen Kinder im alternativen Modell auch einen Rabatt?+
Darf ich im Hausarzt-/Telmed-Modell ohne Anruf zum Gynäkologen, Augenarzt oder Kinderarzt?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- KVG Art. 41 — Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme — Schweizerische Eidgenossenschaft
- Bundesamt für Gesundheit — Versicherungsmodelle der Grundversicherung — Bundesamt für Gesundheit BAG
- KVG Art. 41 — Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme (freie Arztwahl, SR 832.10) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- KVG Art. 62 — Besondere Versicherungsformen (SR 832.10) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- KVG Art. 7 — Wechsel des Versicherers / Sonderkündigungsrecht (SR 832.10) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- KVV Art. 99 — Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, Grundsatz (SR 832.102) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- KVV Art. 100 — Bei- und Austritt (SR 832.102) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- KVV Art. 101 — Prämien bei eingeschränkter Wahl (SR 832.102) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- BAG — Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG — Besondere Versicherungsformen — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG — Verzeichnisse der zugelassenen Kranken- und Rückversicherer — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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