Komplementär-Zusatzversicherung

Komplementärmedizin: was die Grundversicherung zahlt — und was die Zusatz bringt

Akupunktur, Homöopathie und TCM zahlt schon die Grundversicherung, wenn ein Arzt sie erbringt. Eine Zusatzversicherung erweitert auf Naturheilpraktiker und viele weitere Methoden. Wir trennen ehrlich, was du wirklich brauchst.

📖 6 Min LesezeitZuletzt geprüft: von der Findbetter Redaktion

Was die Grundversicherung bereits zahlt

Ein verbreiteter Irrtum ist, Komplementärmedizin sei reine Privatsache. Tatsächlich übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) seit 2017 dauerhaft fünf Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Die wichtige Bedingung: Die Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht werden.

Wenn du also „nur" diese fünf Methoden bei einem Arzt nutzt, bist du bereits über die Grundversicherung gedeckt — eine Zusatzversicherung ist dafür nicht nötig.

Was die Zusatzversicherung erweitert

Eine Komplementär-Zusatzversicherung (VVG) wird relevant, sobald du über die fünf ärztlichen Methoden hinaus behandelt werden willst. Sie erweitert die Deckung in zwei Richtungen:

  • Nicht-ärztliche Therapeuten: Naturheilpraktikerinnen und -praktiker, die nicht Arzt sind.
  • Weitere Methoden: z. B. Osteopathie, Shiatsu, Kinesiologie, Craniosacral-Therapie, Fussreflexzonen-Massage, Heileurythmie und viele mehr.

Gezahlt wird meist ein Prozentsatz der Kosten bis zu einem Jahresmaximum — die konkrete Methoden-Liste und das Maximum unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.

Anerkennung: ohne Register kein Geld

Der häufigste Grund für eine abgelehnte Rückerstattung: Die Therapeutin oder der Therapeut ist nicht anerkannt. Die meisten Zusatzversicherungen zahlen nur, wenn die Behandlerin im EMR- oder ASCA-Register eingetragen ist. Prüfe deshalb vor der ersten Sitzung in der Therapeuten-Liste deiner Versicherung, ob deine Wunsch-Therapeutin abgedeckt ist.

Lohnt es sich für dich?

Die ehrliche Antwort hängt von deinem Nutzungsverhalten ab. Eine Komplementär-Zusatz lohnt sich, wenn du regelmässig nicht-ärztliche Naturheilverfahren nutzt und die Kosten spürbar sind. Wer nur gelegentlich oder ausschliesslich die fünf ärztlichen Methoden nutzt, ist über die Grundversicherung bereits gut bedient. Wie immer bei Zusatzversicherungen gilt: vor einem absehbaren Bedarf abschliessen, solange du gesund bist — und die Pakete nicht nur über die Prämie, sondern über die abgedeckten Methoden und das Jahresmaximum vergleichen. Den Überblick über die Anbieter gibt unser VVG-Vergleich.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung Akupunktur oder Homöopathie?+
Ja — seit 2017 übernimmt die Grundversicherung (KVG) fünf komplementärmedizinische Methoden dauerhaft: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Voraussetzung: Die Behandlung wird von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht.
Wofür brauche ich dann überhaupt eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Die Grundversicherung zahlt nur diese fünf Methoden und nur bei ärztlicher Behandlung. Eine Zusatzversicherung (VVG) erweitert die Deckung auf nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten (Naturheilpraktiker) und auf viele weitere Methoden wie Osteopathie, Shiatsu, Kinesiologie, Craniosacral-Therapie oder Fussreflexzonen-Massage.
Muss der Therapeut anerkannt sein?+
Ja. Damit die Zusatzversicherung zahlt, muss die Therapeutin oder der Therapeut bei einem anerkannten Register eingetragen sein — typischerweise EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) oder ASCA. Vor der ersten Behandlung lohnt sich ein Blick in die Therapeuten-Liste deiner Versicherung.
Wie viel zahlt die Komplementär-Zusatzversicherung?+
Meist einen Prozentsatz der Behandlungskosten (oft 75–90 %) bis zu einem jährlichen Maximum. Höhe und Maximum variieren stark je nach Anbieter und Paket. Achte auf das Jahresmaximum und darauf, welche Methoden und Register konkret abgedeckt sind.
Lohnt sich eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Sie lohnt sich, wenn du regelmässig nicht-ärztliche Naturheilverfahren nutzt oder nutzen willst. Wer nur die fünf ärztlichen Methoden in Anspruch nimmt, ist über die Grundversicherung bereits gedeckt und braucht den Zusatz nicht zwingend. Wie immer gilt: vor einem absehbaren Bedarf abschliessen, solange du gesund bist.
Ist Osteopathie versichert?+
Osteopathie ist keine der fünf KVG-Methoden, wird aber von vielen Komplementär-Zusatzversicherungen übernommen — sofern der Osteopath anerkannt registriert ist. Prüfe die Bedingungen deiner Police, da Deckung und Maximum unterschiedlich sind.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.

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