Was die Grundversicherung bereits zahlt
Ein verbreiteter Irrtum ist, Komplementärmedizin sei reine Privatsache. Tatsächlich übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) seit 2017 dauerhaft fünf Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Die wichtige Bedingung: Die Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht werden.
Wenn du also „nur" diese fünf Methoden bei einem Arzt nutzt, bist du bereits über die Grundversicherung gedeckt — eine Zusatzversicherung ist dafür nicht nötig.
Was die Zusatzversicherung erweitert
Eine Komplementär-Zusatzversicherung (VVG) wird relevant, sobald du über die fünf ärztlichen Methoden hinaus behandelt werden willst. Sie erweitert die Deckung in zwei Richtungen:
- Nicht-ärztliche Therapeuten: Naturheilpraktikerinnen und -praktiker, die nicht Arzt sind.
- Weitere Methoden: z. B. Osteopathie, Shiatsu, Kinesiologie, Craniosacral-Therapie, Fussreflexzonen-Massage, Heileurythmie und viele mehr.
Gezahlt wird meist ein Prozentsatz der Kosten bis zu einem Jahresmaximum — die konkrete Methoden-Liste und das Maximum unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
Anerkennung: ohne Register kein Geld
Der häufigste Grund für eine abgelehnte Rückerstattung: Die Therapeutin oder der Therapeut ist nicht anerkannt. Die meisten Zusatzversicherungen zahlen nur, wenn die Behandlerin im EMR- oder ASCA-Register eingetragen ist. Prüfe deshalb vor der ersten Sitzung in der Therapeuten-Liste deiner Versicherung, ob deine Wunsch-Therapeutin abgedeckt ist.
Lohnt es sich für dich?
Die ehrliche Antwort hängt von deinem Nutzungsverhalten ab. Eine Komplementär-Zusatz lohnt sich, wenn du regelmässig nicht-ärztliche Naturheilverfahren nutzt und die Kosten spürbar sind. Wer nur gelegentlich oder ausschliesslich die fünf ärztlichen Methoden nutzt, ist über die Grundversicherung bereits gut bedient. Wie immer bei Zusatzversicherungen gilt: vor einem absehbaren Bedarf abschliessen, solange du gesund bist — und die Pakete nicht nur über die Prämie, sondern über die abgedeckten Methoden und das Jahresmaximum vergleichen. Den Überblick über die Anbieter gibt unser VVG-Vergleich.
Ärztlich oder nicht-ärztlich: der Unterschied, den fast alle übersehen
Der wichtigste Punkt bei der Komplementärmedizin entscheidet sich nicht an der Methode, sondern an der Person, die behandelt. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) zahlt die fünf anerkannten Methoden nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie durchführt. Verlangt sind gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 4b) ein Facharzttitel und zusätzlich eine komplementärmedizinische Weiterbildung. Beides zusammen, nicht das eine oder das andere.
Genau hier sitzt das Missverständnis: Dieselbe Akupunktur, durchgeführt von einer Naturheilpraktikerin ohne Arztdiplom, zahlt die Grundversicherung nicht. Nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten sind keine zugelassenen KVG-Leistungserbringer. Für ihre Behandlungen braucht es zwingend eine freiwillige Zusatzversicherung (VVG) — sonst zahlst du alles selbst.
In der Praxis heisst das: Vor der ersten Sitzung lohnt sich die Frage, ob die Behandlung ärztlich oder nicht-ärztlich erfolgt. Eine ärztliche Behandlung kann über die Grundversicherung laufen, eine nicht-ärztliche nur über die Zusatzversicherung. Dieser Unterschied entscheidet, ob die Rechnung grösstenteils gedeckt ist oder ganz auf deinem Konto landet. Mehr zum Zusammenspiel der beiden Säulen findest du im VVG-Vergleich.
Auch in der Grundversicherung zahlst du mit: Franchise und Selbstbehalt
«Von der Grundversicherung gedeckt» heisst nicht «gratis». Auch die fünf ärztlichen Methoden laufen über deine gewählte Franchise (den jährlichen Sockelbetrag, den du zuerst voll selbst trägst) und danach über den Selbstbehalt von 10 Prozent. Erst wenn deine Gesundheitskosten die Franchise überschritten haben, beteiligt sich die Kasse — und dann immer noch nur zu 90 Prozent.
Konkret heisst das: Eine ärztliche Akupunktur-Sitzung für CHF 120 zahlst du bei einer noch nicht ausgeschöpften Franchise vollständig selbst. Erst über der Franchise zahlt die Kasse mit, und auch dann bleiben 10 Prozent an dir hängen. Die verbreitete Vorstellung, KVG-Akupunktur sei kostenlos, stimmt also nicht.
- Franchise Erwachsene: wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2'500 pro Jahr. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie — aber desto mehr zahlst du im Behandlungsfall selbst.
- Franchise Kinder: bis 18 Jahre besteht keine Franchise-Pflicht; freiwillig wählbar bis CHF 600.
- Selbstbehalt: 10 Prozent auf alle Kosten über der Franchise.
- Jahreshöchstbetrag Selbstbehalt: maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Darüber hinaus zahlt die Kasse zu 100 Prozent.
Wer regelmässig ärztliche Komplementärmedizin nutzt, sollte die Franchise bewusst wählen. Bei planbaren, wiederkehrenden Behandlungen kann eine tiefe Franchise günstiger sein. Wie du das durchrechnest, zeigt unser Ratgeber Franchise richtig wählen.
EMR oder ASCA — und warum jede Kasse eigene Regeln hat
Für die Rückerstattung über die Zusatzversicherung (VVG) verlangen die meisten Kassen, dass die Therapeutin oder der Therapeut in einem Qualitätsregister eingetragen ist. Die zwei bekanntesten sind das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register, seit 1999) und die ASCA (eine private Stiftung, gegründet 1991). Beide sind private Stellen, keine Behörden — sie prüfen Ausbildung, Praxiserfahrung und Weiterbildung der Therapeutinnen und Therapeuten und vergeben ein Qualitätslabel, auf das sich die Kassen stützen.
Der entscheidende Punkt: Welche Register, welche Methoden und welche Therapeutinnen und Therapeuten eine Kasse akzeptiert, legt jede Zusatzversicherung selbst fest. Die Zusatzversicherung ist privatrechtlich, einen bundesweit einheitlichen Katalog gibt es nicht. Die eine Kasse anerkennt nur das EMR, die nächste auch die ASCA, eine dritte zusätzlich eigene Listen. Auch die Zahl der gedeckten Sitzungen und die jährlichen Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Produkt.
Praktischer Rat: Kläre vor der ersten Sitzung bei deiner eigenen Zusatzversicherung ab, ob deine konkrete Therapeutin mit deiner konkreten Methode anerkannt ist. So vermeidest du die böse Überraschung, dass eine eigentlich «gedeckte» Behandlung am Ende doch nicht erstattet wird. Welche Zusatzversicherung welche Methoden abdeckt, lässt sich im VVG-Vergleich gegenüberstellen.
Zusatzversicherung für Komplementärmedizin: Gesundheitsfragen, Ablehnung und warum ein früher Abschluss zählt
Bei der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und zu denselben Bedingungen. Bei der Zusatzversicherung (VVG) ist das anders. Sie ist privatrechtlich, deshalb darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen. Auf Basis dieses Fragebogens kann er einen Antrag annehmen, ablehnen, mit einem Vorbehalt für bestimmte Leiden versehen oder einen Prämienzuschlag verlangen.
Rechtlich beruht das auf der Anzeigepflicht (VVG Art. 4): Du musst die im Fragebogen schriftlich abgefragten Tatsachen wahrheitsgemäss angeben. Welche Folge ein Antrag hat, hängt vom Einzelfall ab — feste Prozentwerte für Zuschläge gibt es nicht, sie sind produktabhängig. Klar ist nur der Mechanismus: Wer bereits gesundheitliche Vorbelastungen hat, riskiert einen Vorbehalt, einen Zuschlag oder eine Ablehnung.
Deshalb ist ein Abschluss bei guter Gesundheit sinnvoll — und für Kinder besonders früh, solange noch keine Diagnosen vorliegen. Wer wartet, bis die Behandlung schon nötig ist, kommt oft zu spät.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Frist bis zum 30. November für eine Kündigung und das Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung gelten nur für die Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen haben oft eine mehrjährige Bindung und eigene Kündigungsfristen: Verträge mit längerer Laufzeit lassen sich nach VVG Art. 35a frühestens auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, mit einer Frist von drei Monaten. Übertrage die KVG-Fristen also nie automatisch auf deine Zusatzversicherung. Mehr zu den KVG-Fristen findest du unter Krankenkasse wechseln: Fristen.
Kurz-Historie: Wie die Komplementärmedizin in die Grundversicherung kam
Dass ausgerechnet diese fünf Methoden KVG-pflichtig sind, hat einen demokratischen Ursprung. Am 17. Mai 2009 nahm das Schweizer Stimmvolk den Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» an — mit 67,0 Prozent Ja-Stimmen und der Zustimmung aller 26 Stände (Kantone). Seither hält Art. 118a der Bundesverfassung fest, dass Bund und Kantone die Komplementärmedizin berücksichtigen.
Die fünf ärztlichen Methoden waren zuvor zeitweise aus der Grundversicherung gestrichen worden. Nach der Abstimmung wurden sie ab 2012 provisorisch wieder aufgenommen und nach einer Evaluierungsphase per 2017 definitiv in den Leistungskatalog überführt. Das erklärt, warum genau Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, klassische Homöopathie und die Arzneimitteltherapie der TCM gedeckt sind — und andere Verfahren nur über die Zusatzversicherung.
Für dich als Versicherte oder Versicherter ist die Geschichte mehr als nur Hintergrund: Sie zeigt, dass der KVG-Katalog bewusst auf diese fünf Methoden begrenzt ist. Alles, was darüber hinausgeht — von Osteopathie über Shiatsu bis zur Craniosacral-Therapie —, bleibt Sache der freiwilligen Zusatzversicherung.
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung Akupunktur oder Homöopathie?+
Wofür brauche ich dann überhaupt eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Muss der Therapeut anerkannt sein?+
Wie viel zahlt die Komplementär-Zusatzversicherung?+
Lohnt sich eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Ist Osteopathie versichert?+
Zahlt die Grundversicherung Akupunktur auch beim Naturheilpraktiker oder nur beim Arzt?+
Ist Komplementärmedizin aus der Grundversicherung wirklich gratis oder geht das über Franchise und Selbstbehalt?+
Was ist der Unterschied zwischen EMR und ASCA — und welches Register braucht meine Therapeutin oder mein Therapeut?+
Kann die Krankenkasse mich für eine Komplementär-Zusatzversicherung ablehnen?+
Gilt die Kündigungsfrist 30. November auch für meine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?+
Lohnt sich eine Komplementär-Zusatzversicherung schon für mein Kind oder Baby?+
Welche Methoden zahlt die Zusatzversicherung, die die Grundversicherung nicht deckt?+
Muss ich für die KVG-Komplementärmedizin eine ärztliche Überweisung haben?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesamt für Gesundheit — Komplementärmedizin in der Grundversicherung — Bundesamt für Gesundheit BAG
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) — Schweizerische Eidgenossenschaft
- BAG — Ärztliche Komplementärmedizin — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG — Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- KLV Anhang 1, Ausgabe vom 1. Juli 2025 (PDF) — Wortlaut der fünf Methoden — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG — Erläuterungen zu den KVV-/KLV-Änderungen Komplementärmedizin (PDF) — Beleg 2012 provisorisch / 2017 definitiv — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG — Krankenversicherung: Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, 10 %, Jahreshöchstbeträge) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — Art. 4 (Anzeigepflicht) und Art. 35a (Vertragsdauer/Kündigung) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- Bundesverfassung Art. 118a (Komplementärmedizin) — Fedlex — Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- Bundeskanzlei — Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 (Zukunft mit Komplementärmedizin, 67,0 % Ja) — Schweizerische Bundeskanzlei
Bereit zu wechseln?
In 5 Minuten zur besten Versicherung — kostenlos, ohne Anruf, ohne Spam.
Vergleich starten →Auch interessant
VVG-Vergleich: alle Anbieter →
Die wichtigsten Zusatzversicherer im Direktvergleich.
KVG vs. VVG →
Was die Grundversicherung deckt — und wo die Zusatzversicherung beginnt.
Zahnzusatzversicherung →
Die zweite grosse ambulante VVG-Entscheidung.
Spitalzusatz halbprivat →
Komfort und freie Spitalwahl im Vergleich.