Was die Grundversicherung bereits zahlt
Ein verbreiteter Irrtum ist, Komplementärmedizin sei reine Privatsache. Tatsächlich übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) seit 2017 dauerhaft fünf Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Die wichtige Bedingung: Die Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht werden.
Wenn du also „nur" diese fünf Methoden bei einem Arzt nutzt, bist du bereits über die Grundversicherung gedeckt — eine Zusatzversicherung ist dafür nicht nötig.
Was die Zusatzversicherung erweitert
Eine Komplementär-Zusatzversicherung (VVG) wird relevant, sobald du über die fünf ärztlichen Methoden hinaus behandelt werden willst. Sie erweitert die Deckung in zwei Richtungen:
- Nicht-ärztliche Therapeuten: Naturheilpraktikerinnen und -praktiker, die nicht Arzt sind.
- Weitere Methoden: z. B. Osteopathie, Shiatsu, Kinesiologie, Craniosacral-Therapie, Fussreflexzonen-Massage, Heileurythmie und viele mehr.
Gezahlt wird meist ein Prozentsatz der Kosten bis zu einem Jahresmaximum — die konkrete Methoden-Liste und das Maximum unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
Anerkennung: ohne Register kein Geld
Der häufigste Grund für eine abgelehnte Rückerstattung: Die Therapeutin oder der Therapeut ist nicht anerkannt. Die meisten Zusatzversicherungen zahlen nur, wenn die Behandlerin im EMR- oder ASCA-Register eingetragen ist. Prüfe deshalb vor der ersten Sitzung in der Therapeuten-Liste deiner Versicherung, ob deine Wunsch-Therapeutin abgedeckt ist.
Lohnt es sich für dich?
Die ehrliche Antwort hängt von deinem Nutzungsverhalten ab. Eine Komplementär-Zusatz lohnt sich, wenn du regelmässig nicht-ärztliche Naturheilverfahren nutzt und die Kosten spürbar sind. Wer nur gelegentlich oder ausschliesslich die fünf ärztlichen Methoden nutzt, ist über die Grundversicherung bereits gut bedient. Wie immer bei Zusatzversicherungen gilt: vor einem absehbaren Bedarf abschliessen, solange du gesund bist — und die Pakete nicht nur über die Prämie, sondern über die abgedeckten Methoden und das Jahresmaximum vergleichen. Den Überblick über die Anbieter gibt unser VVG-Vergleich.
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung Akupunktur oder Homöopathie?+
Wofür brauche ich dann überhaupt eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Muss der Therapeut anerkannt sein?+
Wie viel zahlt die Komplementär-Zusatzversicherung?+
Lohnt sich eine Komplementär-Zusatzversicherung?+
Ist Osteopathie versichert?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesamt für Gesundheit — Komplementärmedizin in der Grundversicherung — Bundesamt für Gesundheit BAG
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) — Schweizerische Eidgenossenschaft
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