KVG vs. VVG

KVG vs. VVG: Der ehrliche Unterschied in 5 Minuten erklärt

Zwei Verträge, zwei Gesetze, zwei Welten — die meisten Schweizer:innen vermischen sie oder verstehen sie nicht ganz. Hier ist die klare Trennung: was deckt was, wer ist verpflichtet, wer hat freie Wahl, und wann brauchst du wirklich beide.

📖 11 Min LesezeitZuletzt geprüft: von der Findbetter Redaktion

Die 30-Sekunden-Antwort

  • KVG (Krankenversicherungsgesetz) = obligatorische Grund­versicherung. Pflicht für alle. Gleiche Leistungen überall. Nur die Prämie variiert.
  • VVG (Versicherungs­vertrags­gesetz) = freiwillige Zusatz­ versicherung. Privatrechtlich. Leistungen + Prämien unterscheiden sich. Kasse darf ablehnen.

Beide werden oft von derselben Firma verkauft (z.B. Helsana, CSS, SWICA), sind aber zwei eigenständige Verträge — mit unterschiedlichen Fristen, Rechten und Bedingungen.

Detail-Vergleich auf einen Blick

AspektKVG (Grund)VVG (Zusatz)
Pflicht?✅ Obligatorisch❌ Freiwillig
Aufnahmezwang?✅ Ja (Art. 4 KVG)❌ Nein — Kasse darf ablehnen
Gesundheitsprüfung?❌ Nein✅ Ja (oft)
Leistungs-KatalogGesetzlich gleich für alle KassenAnbieter-spezifisch, frei verhandelbar
KündigungJährlich, Frist 30. November3 Monate vor Vertragsende, oft 1-3 Jahre Mindestlaufzeit
AufsichtBAG (Bundesamt für Gesundheit)FINMA
RechtsgrundlageSozialversicherungsrecht (KVG/KVV)Privatrecht (VVG/OR)

Was deckt die KVG-Grundversicherung?

Die KVG ist das Sicherheitsnetz für die medizinische Grundversorgung in der Schweiz. Sie zahlt:

  • Allgemeine Spitalbehandlung im Wohnkanton (Allgemein-Abteilung)
  • Ambulante Arzt-Behandlungen (Hausarzt, Spezialisten)
  • Medikamente von der Spezialitäten-Liste (SL)
  • Krankheitsbedingte Mutterschaft (Geburt, Vorsorge)
  • Notfall im Ausland (max. Doppel-CH-Tarif)
  • Pflegeleistungen (begrenzt)
  • Bestimmte Präventions-Massnahmen (Impfungen, Vorsorge)
  • Komplementärmedizin (5 anerkannte Methoden: TCM, Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie, Neuraltherapie — nur durch zertifizierte Ärzte)
  • Zahnbehandlung NUR bei Unfall oder schwerer Krankheit (sehr eng definiert)

Was deckt die VVG-Zusatzversicherung?

Die VVG füllt die KVG-Lücken — je nach Produkt sehr unterschiedlich. Die häufigsten Kategorien:

  • Spital-Zusatz: Allgemein erweitert (Schweizweit freie Spitalwahl), Halbprivat (2-Bett-Zimmer + Chefarzt), Privat (1-Bett-Zimmer, freie Arztwahl schweizweit oder weltweit)
  • Zahn: Karies-Behandlung, Wurzelbehandlung, Kronen, Brücken, Implantate (mit Jahresmaxima 500-5'000 CHF je nach Stufe)
  • Kieferorthopädie: Zahnspangen für Kinder/Jugendliche
  • Brille / Kontaktlinsen: CHF 100-500 alle 2-3 Jahre
  • Komplementärmedizin (erweitert): Osteopathie, Akupunktur, Shiatsu, Aromatherapie — ohne Methoden-Beschränkung der KVG
  • Auslands-Notfall: Privat-Niveau weltweit, Repatriierungs-Kosten
  • Fitness / Prävention: Beiträge an Fitness-Abo, Yoga, Pilates, Ernährungsberatung
  • Hilfsmittel: Hörgeräte, Orthesen, Therapie-Geräte
  • Mutterschaft Premium: Geburtsvorbereitungs-Kurse, Stillgeld, Hebamme zu Hause

Wer braucht VVG — und wer nicht?

VVG lohnt sich besonders für:

  • Personen die Wert auf Spital-Komfort legen (Einzelzimmer, freie Arztwahl)
  • Häufige Auslandsreisende (USA, exotische Destinationen)
  • Familien mit Kindern in Kieferorthopädie-Alter
  • Personen mit hohem Zahn-Erhaltungsbedarf oder geplanten Implantaten
  • Komplementärmedizin-Nutzer:innen (regelmässige Osteopathie etc.)

VVG ist NICHT notwendig wenn:

  • Du im Notfall-Fall mit der Allgemein-Abteilung deines Kantons zufrieden bist
  • Du keine grossen Zahnprojekte planst und gesunde Zähne hast
  • Du selten ins Ausland reist (EU/EFTA: KVG zahlt nach CH-Tarif)
  • Du keine Komplementärmedizin nutzt

⚠️ Wichtig: VVG kann später schwierig nachträglich abgeschlossen werden, besonders bei Vorerkrankungen oder höherem Alter. Wenn du heute jung und gesund bist und glaubst es mal zu brauchen, lohnt sich oft ein frühzeitiger Abschluss.

Findbetter zeigt dir beides im Vergleich

Im Findbetter-Wizard kannst du je nach Bedarf nur KVG, nur VVG oder beides gemeinsam vergleichen. Wir optimieren die Wahl getrennt, weil — wie oben erwähnt — die Kasse mit der besten KVG-Prämie nicht zwangsläufig die beste VVG-Leistung hat. So bekommst du wirklich das passende Gesamt-Paket.

Wechseln im Detail: warum die Grundversicherung einfach geht und die Zusatzversicherung knifflig ist

Beim Wechsel zeigt sich der grösste praktische Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten. Die KVG-Grundversicherung kündigen Sie ordentlich, indem Ihre Kündigung bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eintrifft; sie wirkt dann auf den 1. Januar des Folgejahres (Art. 7 KVG). Senden Sie die Kündigung per Einschreiben, damit Sie den fristgerechten Eingang belegen können.

Dieses Wechselrecht gilt jedes Jahr — unabhängig davon, ob Ihre Prämie steigt, gleich bleibt oder sinkt. Damit Sie rechtzeitig entscheiden können, muss Ihnen die Kasse die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 KVG). Teilt sie die Prämienerhöhung verspätet mit, verlängert sich Ihre Kündigungsfrist entsprechend, sodass Sie auch nach dem 30. November noch wechseln können. Wichtig ist nur, dass eine neue Kasse Sie aufnimmt — und das muss jede tun, denn in der Grundversicherung gilt der Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung.

Die VVG-Zusatzversicherung funktioniert anders. Seit der VVG-Revision von 2022 können Sie viele Zusatzverträge spätestens auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, mit einer Frist von drei Monaten (Art. 35a VVG). Welche Frist konkret gilt, hängt aber vom Vertrag und den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ab — eine pauschale Frist gibt es nicht. Prüfen Sie deshalb immer Ihre persönlichen Vertragsbedingungen.

In der Praxis verlangen viele Versicherer, dass die Kündigung der Zusatzversicherung schon bis Ende September eintrifft. Das ist jedoch keine gesetzliche Frist, sondern produktabhängig — verlassen Sie sich nie auf eine allgemeine Faustregel, sondern auf Ihre AVB.

  • Goldene Regel: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die neue Ihnen die Aufnahme schriftlich zugesagt hat.
  • Grund: Eine neue Zusatzversicherung kann Sie ablehnen oder Ausschlüsse setzen — anders als bei der Grundversicherung, wo Sie nie abgelehnt werden.
  • Tipp: Behandeln Sie Grund- und Zusatzversicherung als zwei getrennte Vorgänge. Den Grundversicherungs-Wechsel können Sie fristgerecht jedes Jahr gefahrlos vollziehen.

VVG-Antrag: Gesundheitsfragen, Vorbehalt und kein Aufnahmezwang

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung gelten andere Spielregeln als bei der Grundversicherung. Hier gibt es keinen Aufnahmezwang: Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, an Bedingungen knüpfen oder einen Risikozuschlag (Prämienaufschlag bei erhöhtem Gesundheitsrisiko) verlangen. Das ist erlaubt, weil die Zusatzversicherung privatrechtlich und freiwillig ist.

Massgeblich ist das Fragebogen-Prinzip (Art. 4 und Art. 6 VVG): Der Versicherer stellt im Antrag schriftliche Gesundheitsfragen, und Sie müssen diese wahrheitsgetreu und vollständig beantworten. Gefragt wird typischerweise nach Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen und Medikamenten. Antworten Sie nur auf das, wonach ausdrücklich gefragt wird — dieses aber vollständig.

Für bereits bestehende Leiden kann der Versicherer einen Vorbehalt anbringen. Das bedeutet, dass genau dieses Leiden vom Vertrag ausgeschlossen wird. Ein solcher Vorbehalt kann je nach Vertrag zeitlich befristet oder unbefristet sein; er muss aber klar aus den Vertragsdokumenten hervorgehen. Lesen Sie die Police deshalb genau, bevor Sie unterschreiben.

  • Vorbehalt: Ein bestimmtes, bereits bestehendes Leiden wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Wartefrist (Karenzfrist): Eine Zeitspanne nach Abschluss, in der gewisse Leistungen noch nicht beansprucht werden können — etwa bei Mutterschaft. Wie lange sie dauert, ist produkt- und AVB-abhängig.
  • Risikozuschlag: Ein Prämienaufschlag statt eines Ausschlusses, wenn ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorliegt.
  • Konsequenz: Wer eine Zusatzversicherung wünscht, schliesst sie am besten früh und gesund ab — Vorerkrankungen können die Aufnahme erschweren oder verhindern.

Wenn der Versicherer kündigt: Anzeigepflicht und Kündigungsverzicht im Schadenfall

Ein Punkt, den viele übersehen: Wer eine Gesundheitsfrage falsch oder unvollständig beantwortet, begeht eine Anzeigepflichtverletzung. Stellt der Versicherer das später fest, kann er nach Art. 6 VVG vom Vertrag zurücktreten — und unter Umständen Leistungen verweigern. Das Rücktrittsrecht muss er innert vier Wochen ausüben, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erhalten hat.

Wichtig: Das ist Schweizer Recht (VVG). Die deutschen Regeln zur Anzeigepflicht gelten in der Schweiz nicht — wer einen deutschen Vergleich liest, sollte ihn nicht auf den Schweizer Vertrag übertragen. Die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfragen ist deshalb der wichtigste Schritt beim Abschluss.

Dem steht ein wichtiger Schutz für Patientinnen und Patienten gegenüber. Seit der VVG-Revision von 2022 darf ein Krankenzusatzversicherer einen laufenden Vertrag nach einem Leistungsbezug nicht mehr kündigen. Das Kündigungsrecht im Schadenfall steht nur noch der versicherten Person zu. Wer also krank wird und Leistungen bezieht, muss nicht fürchten, deswegen den Zusatzvertrag zu verlieren.

  • Anzeigepflicht: Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten — sonst droht ein Rücktritt des Versicherers (Frist: vier Wochen ab Kenntnis).
  • Schutz im Schadenfall: Der Versicherer darf nach einem Leistungsbezug nicht mehr kündigen — seit 2022 gesetzlich verankert.
  • Aufsicht: Krankenzusatzversicherungen (VVG) werden von der FINMA beaufsichtigt, die Grundversicherung (KVG) vom BAG.

Spitalzusatz richtig verstehen: was die Grundversicherung beim Spital wirklich zahlt

Beim Spital steckt der häufigste Denkfehler. Die KVG-Grundversicherung deckt die stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung — aber nur bis zum Referenztarif Ihres Wohnkantons (Art. 41 KVG). Wählen Sie für eine planbare Behandlung freiwillig ein ausserkantonales Spital, das teurer ist, übernimmt die Grundversicherung höchstens den Tarif Ihres Wohnkantons. Die Differenz tragen Sie selbst — oder eine Zusatzversicherung.

Die Kosten einer stationären KVG-Behandlung werden anteilig vom Wohnkanton und vom Versicherer getragen; das ist das Grundprinzip der dualen Spitalfinanzierung. Was die Grundversicherung nicht abdeckt, sind Komfort und freie Arztwahl — und genau hier setzt die Spitalzusatzversicherung an.

Die Begriffe halbprivat und privat sind keine Gesetzesbegriffe, sondern Marktstandard. Üblicherweise gilt: Halbprivat bedeutet ein Zweibettzimmer mit gewissen Komfort- und Wahlmöglichkeiten, privat ein Einzelzimmer mit weitgehend freier Arztwahl. Die genaue Ausgestaltung steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • KVG zahlt: allgemeine Abteilung, zum Tarif des Wohnkantons.
  • VVG ergänzt: ausserkantonale Wahlbehandlung, Komfort (Zwei- oder Einzelzimmer), freie Arztwahl.
  • Halbprivat: in der Regel Zweibettzimmer; privat: in der Regel Einzelzimmer mit freier Arztwahl (Marktstandard, kein Gesetz).
  • Vergleichen Sie Spitalzusatz-Angebote separat von der Grundversicherung — siehe Spitalzusatz halbprivat und Zusatzversicherung vergleichen.

Was die Grundversicherung bei Transport, Rettung und Hilfsmitteln nur teilweise zahlt

Hier liegen die echten Werttreiber einer Zusatzversicherung — handfester als Komplementärmedizin. Bei einem medizinisch nötigen Krankentransport übernimmt die Grundversicherung nur die Hälfte der Kosten, und das höchstens bis CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz zahlt sie ebenfalls die Hälfte, höchstens aber CHF 5'000 pro Jahr. Alles darüber ist ein klassischer Fall für die Zusatzversicherung.

Wichtig: Die Rettungs-Deckung der Grundversicherung gilt nur für die Schweiz. Transport und Rettung im Ausland sind über die KVG nur sehr beschränkt gedeckt — wer viel reist, prüft hier eine Zusatzlösung. Schon ein einziger Helikoptereinsatz übersteigt die genannten Maximalbeträge deutlich.

Auch bei Hilfsmitteln und Medikamenten gibt es Grenzen. Mittel und Gegenstände auf der MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) vergütet die Grundversicherung nur bis zu festgelegten Höchstvergütungsbeträgen; ist Ihr Produkt teurer, zahlen Sie die Differenz. Und Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste (SL) stehen, werden grundsätzlich nicht vergütet (Art. 52 KVG).

  • Krankentransport: KVG zahlt 50 %, max. CHF 500 pro Jahr.
  • Rettung (nur Schweiz): KVG zahlt 50 %, max. CHF 5'000 pro Jahr.
  • Ausland: Transport und Rettung nur stark begrenzt gedeckt — Zusatzversicherung prüfen.
  • MiGeL-Hilfsmittel: Vergütung nur bis zum Höchstvergütungsbetrag der Liste.
  • Nicht-SL-Medikamente: grundsätzlich keine Vergütung durch die Grundversicherung.

Prämien und Steuern: warum nur die Grundprämie verglichen wird — und was abziehbar ist

In der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich identisch — egal bei welcher Kasse. Trotzdem schwanken die Prämien je nach Versicherer stark. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich: Sie erhalten die gleiche Leistung zu einem oft deutlich tieferen Preis. Wie viel Sie zahlen, hängt zusätzlich von Wohnregion, Alter und Ihrer Franchise sowie dem Versicherungsmodell ab.

Bei der Zusatzversicherung ist es anders: Hier hängt die Prämie von Alter, Eintrittsalter und gewähltem Leistungsumfang ab — und der Umfang unterscheidet sich von Produkt zu Produkt. Zwei Zusatzversicherungs-Prämien sind deshalb nur vergleichbar, wenn die Leistungen wirklich gleich sind.

Steuerlich fallen Grund- und Zusatzversicherungsprämien unter denselben allgemeinen Versicherungsabzug. Dieser ist allerdings gedeckelt. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Höchstbetrag CHF 1'800 für Alleinstehende und CHF 3'700 für Verheiratete, sofern Beiträge an die 2. oder 3a-Säule geleistet werden. Ohne solche Beiträge erhöhen sich die Beträge auf CHF 2'700 beziehungsweise CHF 5'500; pro Kind kommen CHF 700 dazu (Art. 33 DBG).

  • Die kantonalen Höchstbeträge weichen teils erheblich ab — prüfen Sie die Wegleitung Ihres Kantons.
  • Eine Zusatzversicherung bringt nicht automatisch mehr Steuerersparnis: Beide Prämien fallen unter denselben gedeckelten Abzug, der oft schon durch die Grundprämie ausgeschöpft ist.
  • Findbetter ist eine SaaS-Vergleichsplattform und keine Steuerberatung — für Ihre konkrete Situation gibt die kantonale Steuerverwaltung verbindliche Auskunft.

Häufige Fragen

Brauche ich beide — KVG und VVG?+
Die KVG-Grundversicherung ist gesetzlich PFLICHT für alle in der Schweiz wohnhaften Personen (Art. 3 KVG). Eine VVG-Zusatzversicherung ist FREIWILLIG. Ob sie sich lohnt, hängt von deinen Bedürfnissen ab (Spital-Komfort, Zahn, Komplementär, etc.).
Warum sind es zwei verschiedene Verträge?+
Historisch und rechtlich getrennt: Die KVG (Krankenversicherungsgesetz) ist Sozialversicherungs-Recht — gleicher Leistungs-Katalog für alle, Solidaritäts-Prinzip. Die VVG (Versicherungs­vertragsgesetz) ist Privatrecht — individuelle Verträge, Marktwirtschaft. Beide werden oft von der gleichen Firma verkauft, sind aber juristisch eigenständig.
Kann mich die KVG-Kasse ablehnen wenn ich krank bin?+
Nein, niemals. Es gilt der Aufnahmezwang (Art. 4 KVG): jede Schweizer Kasse muss dich annehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand. Bei der VVG hingegen darf die Kasse ablehnen oder mit Vorbehalten arbeiten — das ist der wichtigste Unterschied.
Sind die KVG-Leistungen wirklich überall gleich?+
Ja — der Leistungs-Katalog ist gesetzlich festgeschrieben (KVG-KVV-Verordnungen) und für alle 50+ zugelassenen Kassen exakt identisch. Eine OP, ein Arztbesuch, ein Medikament aus der Spezialitäten-Liste wird überall gleich abgerechnet. Unterschiede gibt es nur bei: (1) Prämie, (2) Kundenservice, (3) Bearbeitungs-Geschwindigkeit.
Was deckt die KVG nicht ab?+
Wichtige Lücken: Spital-Komfort (Einzelzimmer, freie Arztwahl), Zahnbehandlung (nur bei Unfall), Brille/Kontaktlinsen, Komplementärmedizin (begrenzt), Auslands-Notfall (nur Doppel-CH-Tarif), Sehkorrektur (Lasern), Schönheits-Operationen, Wellness/Prävention (nur teilweise). Genau für diese Lücken existieren VVG-Produkte.
Kann ich VVG bei einer anderen Kasse als KVG haben?+
Ja, ohne Einschränkung. Die KVG kann bei Helsana sein, die VVG bei Sanitas — gar kein Problem. Sehr häufig sogar empfohlen, weil die Kasse mit der günstigsten KVG nicht zwangsläufig die beste VVG hat. Findbetter optimiert beides parallel.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung wechsle?+
Nichts — die beiden Verträge sind völlig getrennt. Sie können die Grundversicherung problemlos zu einer anderen Kasse mitnehmen und die Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter behalten. Es gibt keinen Zwang, beide bei derselben Gesellschaft zu führen.
Muss ich beim Wechsel der Zusatzversicherung wieder Gesundheitsfragen beantworten?+
In der Regel ja. Für eine neue Zusatzversicherung gilt das Fragebogen-Prinzip: Der Versicherer stellt Gesundheitsfragen, die Sie wahrheitsgetreu beantworten müssen. Er darf den Antrag ablehnen oder an Bedingungen knüpfen. Bei der Grundversicherung dagegen gibt es nie Gesundheitsfragen.
Was ist ein Vorbehalt in der Zusatzversicherung und wie lange gilt er?+
Ein Vorbehalt schliesst ein bereits bestehendes Leiden vom Versicherungsschutz aus. Er kann je nach Vertrag zeitlich befristet oder unbefristet sein und muss klar aus den Vertragsdokumenten hervorgehen. Lesen Sie die Police vor der Unterschrift genau durch.
Kann mir die Zusatzversicherung gekündigt werden, wenn ich krank werde?+
Nein. Seit der VVG-Revision von 2022 darf ein Krankenzusatzversicherer einen laufenden Vertrag nach einem Leistungsbezug nicht mehr kündigen. Das Kündigungsrecht im Schadenfall steht nur noch Ihnen als versicherter Person zu.
Was passiert, wenn ich eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet habe?+
Eine falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfrage ist eine Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherer kann dann nach Art. 6 VVG vom Vertrag zurücktreten und unter Umständen Leistungen verweigern. Das Rücktrittsrecht muss er innert vier Wochen ab Kenntnis ausüben. Deshalb: immer wahrheitsgetreu antworten.
Gibt es ein Höchstalter, ab dem ich keine Zusatzversicherung mehr abschliessen kann?+
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht, aber die Versicherer dürfen frei entscheiden. Viele setzen Altersgrenzen für den Neuabschluss oder verlangen mit zunehmendem Alter höhere Prämien und genauere Gesundheitsfragen. Je früher und gesünder Sie abschliessen, desto einfacher ist die Aufnahme. Die Grundversicherung steht dagegen in jedem Alter ohne Prüfung offen.
Zahlt die Grundversicherung den Krankenwagen oder die Rettung?+
Nur teilweise. Bei medizinisch nötigem Krankentransport übernimmt die Grundversicherung 50 % der Kosten, höchstens CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz ebenfalls 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr. Der Rest sowie Einsätze im Ausland sind ein typischer Fall für eine Zusatzversicherung.
Was kostet mich ein Spitalaufenthalt ohne Spitalzusatzversicherung?+
Mit der Grundversicherung sind Sie in der allgemeinen Abteilung Ihres Wohnkantons versichert; dort tragen Kanton und Versicherer die Kosten anteilig, für Sie bleiben Franchise und Selbstbehalt. Mehrkosten entstehen, wenn Sie ein teureres ausserkantonales Spital wählen oder Komfort und freie Arztwahl möchten — diese deckt erst die Spitalzusatzversicherung.
Kann ich Grund- und Zusatzversicherung in der Steuererklärung abziehen?+
Ja, beide fallen unter den allgemeinen Versicherungsabzug. Dieser ist aber gedeckelt: Bei der direkten Bundessteuer gelten Höchstbeträge (zum Beispiel CHF 1'800 für Alleinstehende, CHF 3'700 für Verheiratete mit Säule 2 oder 3a), und die kantonalen Beträge weichen ab. Oft ist der Abzug schon durch die Grundprämie ausgeschöpft.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung überhaupt — und für wen nicht?+
Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Sinnvoll ist sie etwa für freie Arztwahl, Komfort im Spital, ausserkantonale Wahlbehandlung, Auslandschutz bei Transport und Rettung oder für Nicht-SL-Medikamente. Wer mit der gesetzlich garantierten Grundversorgung zufrieden ist, braucht nicht zwingend eine Zusatzversicherung. Entscheidend ist, dass die Leistung zu Ihrem Bedarf passt.
Brauchen meine Kinder eine Zusatzversicherung?+
Gesetzlich nicht — die Grundversicherung deckt die medizinisch nötige Versorgung für Kinder vollständig ab. Eine Zusatzversicherung kann je nach Familie sinnvoll sein, etwa für Zahnkorrekturen oder Spitalkomfort. Vorteil: Im Kindesalter ist die Aufnahme meist unkompliziert, weil noch keine Vorerkrankungen vorliegen.
Bis wann muss ich kündigen — gilt der 30. November auch für die Zusatzversicherung?+
Nein. Der 30. November ist die ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung (wirksam zum 1. Januar). Für die Zusatzversicherung gelten andere, vertragsabhängige Fristen — seit 2022 oft spätestens auf das Ende des dritten Vertragsjahres mit drei Monaten Frist. Massgeblich sind immer Ihre persönlichen Vertragsbedingungen (AVB).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.

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