Wechsel-Fristen

Krankenkasse wechseln: Alle Fristen 2027 auf einen Blick

30. November für die Grundversicherung. 3 Monate für die Zusatzversicherung. Sonderkündigung bei Prämienerhöhung. Wir erklären jede Frist im Detail — inklusive was passiert, wenn du sie verpasst.

📖 6 Min Lesezeit·Aktualisiert: 2026-11-15·von Findbetter Redaktion

Die wichtigste Frist: 30. November für KVG

Die Grundversicherung (KVG) kannst du jedes Jahr neu wählen — aber nur in einem schmalen Fenster. Die ordentliche Kündigung muss spätestens am 30. November per Einschreiben bei deiner aktuellen Krankenkasse eingegangen sein. Nicht abgesendet — eingegangen.

Praktisch heisst das: spätestens am 26. November als Einschreiben aufgeben. Wer am 30. November kündigt, läuft Gefahr dass die Post den Brief erst am 1. Dezember zustellt — und schon ist der Wechsel auf nächstes Jahr verschoben.

VVG-Kündigung: 3 Monate auf Vertragsende

Die Zusatzversicherung (VVG) folgt anderen Regeln. Hier gilt:

  • 3 Monate Kündigungsfrist auf das Vertragsende (Art. 35a VVG)
  • Mindestvertragslaufzeit typischerweise 1 Jahr, manche Anbieter 2-3 Jahre — in dieser Zeit nur Sonderkündigung möglich
  • Bei VVG-Verträgen mit Vertragsende 31. Dezember bedeutet das: Kündigung bis 30. September
  • Bei monatlicher Verlängerung: jeweils auf Monatsende mit 3 Monaten Vorlauf

⚠️ Achtung: Eine KVG-Kündigung kündigt nicht automatisch die VVG — auch wenn sie bei der gleichen Kasse läuft. Du musst beide Verträge separat kündigen. Findbetter macht beides koordiniert, damit kein Vertragsteil offen bleibt.

Sonderkündigungsrecht: Ausserordentliche Kündigung

Es gibt drei Situationen, in denen du auch nach dem 30. November noch kündigen kannst:

  1. 1. Prämienerhöhung (KVG) — Wenn die Kasse die Prämie für das Folgejahr erhöht, kannst du innert 1 Monat nach Erhalt der Mitteilungkündigen, Wirkung zum 1. Januar. Die Mitteilung kommt typischerweise im Oktober.
  2. 2. Prämienerhöhung (VVG) — Auch bei der Zusatz­versicherung triggert eine Erhöhung das ausserordentliche Kündigungsrecht (innert 1 Monat ab Mitteilung).
  3. 3. Versicherungsfall (VVG) — Wenn die Kasse einen Leistungs- Anspruch ablehnt oder kürzt, hast du innert 14 Tagen Sonderkündigungsrecht.

Im KVG-Bereich gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Franchise, Selbstbehalt, Beiträgen für Modelle wie HMO — nur die Prämie zählt.

Was, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn du den 30. November verpasst und keine Prämienerhöhung dein Sonderkündigungsrecht aktiviert, bist du für ein weiteres Jahr gebunden. Praktisch heisst das:

  • Der laufende Vertrag bei der alten Kasse verlängert sich automatisch um 12 Monate
  • Wechsel ist erst wieder zum übernächsten 1. Januar möglich
  • Du kannst aber jederzeit Franchise und Modell ändern (intern bei derselben Kasse)

Bei Findbetter merken wir uns das automatisch: Wir senden dir eine Erinnerung im Oktober, damit du nicht jedes Jahr neu daran denken musst. Mit dem Auto-Check-Feature läuft jedes Jahr ein neuer Vergleich, und nur wenn sich ein echter Wechsel lohnt (≥ CHF 300 Ersparnis/Jahr), bekommst du eine Nachricht.

Spezialfälle

Umzug in einen anderen Kanton

Bei Umzug bist du nicht automatisch sonderkündigungsberechtigt. Aber: deine Prämie ändert sich nach Prämienregion. Wenn die Erhöhung mehr als 8% beträgt, kannst du innert 1 Monat ausserordentlich kündigen.

Neu in der Schweiz

Neuzuzüger:innen müssen sich innert 3 Monaten ab Einreise bei einer KVG-Kasse einschreiben. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Einreisedatum. Findbetter hilft auch hier — wir haben einen speziellen Wizard-Pfad für Neue.

Pensionierung / Erwerbslosigkeit

Keine Sonderfrist — die ordentliche Frist (30. Nov für KVG) gilt weiter. Aber: mit der Pensionierung entfällt UVG-Schutz vom Arbeitgeber. Du musst Unfall ZWINGEND in die KVG aufnehmen lassen (das geht jederzeit, nicht nur zum Jahreswechsel).

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist vom 30. November verpasse?+
Wenn deine ordentliche KVG-Kündigung nicht bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen ist, bist du für das ganze nächste Jahr (12 Monate) gebunden. Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung — wenn die Mitteilung der neuen Prämie erst im Oktober/November kommt, hast du noch einen Monat ab Erhalt Zeit zu kündigen.
Gilt der Poststempel oder das Eingangsdatum?+
Das EINGANGSDATUM bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. Ein Einschreiben das am 29. November abgesendet wird und erst am 1. Dezember bei der Kasse ankommt, ist verspätet. Plane mind. 3 Werktage Puffer.
Kann ich auch per Email oder Fax kündigen?+
Nein — die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben (Post) erfolgen, damit sie rechtssicher ist. Eine Email reicht nicht und ist im Streitfall nicht beweisbar. Findbetter erstellt das Schreiben und versendet es korrekt per Einschreiben.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?+
Wenn deine Kasse eine Prämienerhöhung ankündigt (typisch im Oktober), hast du EIN MONAT nach Erhalt der Mitteilung Zeit, ausserordentlich zu kündigen — auch nach dem 30. November. Die Kündigung wird zum 1. Januar wirksam. Das gilt nur, wenn die Prämie steigt, nicht wenn nur Selbstbehalte angepasst werden.
Wann kann ich VVG kündigen?+
VVG-Verträge haben 3 Monate Kündigungsfrist auf Vertragsende. Bei den meisten Anbietern bedeutet das: bis Ende September für Vertragsende per 31. Dezember. Ausserdem gibt es eine MINDESTLAUFZEIT von 1-3 Jahren — in der Mindestlaufzeit ist nur Sonderkündigung möglich.
Kann ich KVG und VVG gleichzeitig wechseln?+
Ja — die meisten User wechseln beides gleichzeitig zum 1. Januar. Aber beachte: KVG-Frist (30. Nov) und VVG-Frist (3 Monate vorher, also ca. 30. Sept) sind unterschiedlich. Findbetter koordiniert beide Kündigungen, damit nichts schief geht.

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