Wie entwickeln sich die Prämien 2027?
Stand Frühjahr 2026 liegen nur Prognosen vor — die definitiven Prämien 2027 sind noch nicht genehmigt. Prognosen von Vergleichsdiensten deuten auf eine weitere Erhöhung hin, tendenziell etwas moderater als in den Vorjahren. Wichtig: Solche Vorhersagen sind nicht verbindlich. Massgeblich sind allein die offiziellen Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Wir halten diese Seite bewusst aktuell: Sobald das BAG die definitiven Tarife publiziert, ersetzen wir die Prognose durch die offiziellen Werte — national und pro Kanton.
Wann kommen die offiziellen Zahlen?
Der Ablauf ist jedes Jahr ähnlich: Das BAG genehmigt die Prämien im Spätsommer und gibt sie Ende September an einer Medienkonferenz bekannt. Danach erhältst du von deiner Krankenkasse die individuelle Mitteilung mit deiner persönlichen Prämie für das nächste Jahr — meist im Oktober. Erst diese Mitteilung ist für dich verbindlich.
Was tun bei einer Erhöhung?
Steigt deine Prämie, bist du nicht machtlos. Du hast zwei Wege:
- Ordentliche Kündigung bis zum 30. November — der Standardweg für jeden Wechsel.
- Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung — du kannst innert eines Monats ab Erhalt der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. So bist du nicht in Bedrängnis, wenn die Mitteilung spät kommt.
Die genaue Anleitung dazu findest du in unserem Wechsel-Ratgeber 2027 und unter Wechsel-Fristen.
So kannst du die Erhöhung abfedern
Eine Prämienerhöhung lässt sich oft ganz oder teilweise ausgleichen — ohne Leistungsverzicht. Die drei wirksamsten Stellräder: ein günstigeres Modell (Hausarzt, HMO oder Telmed), die passende Franchise und der Wechsel zu einer günstigeren Kasse in derselben Region — bei identischer Grundleistung. Schon die Kombination dieser drei kann eine durchschnittliche Erhöhung mehr als wettmachen.
Warum steigen die Prämien 2027 überhaupt? Die echten Treiber einfach erklärt
"Gesundheit wird einfach teurer" ist als Erklärung zu kurz gegriffen. Hinter steigenden Prämien stehen konkrete, benennbare Ursachen. Ein grosser Teil ist die Ausweitung des Leistungskatalogs der KVG (obligatorische Grundversicherung): Was die Grundversicherung bezahlen muss, wird laufend erweitert. Mehr bezahlte Leistungen bedeuten mehr Kosten — und diese Kosten werden über die Prämien finanziert.
Drei Beispiele, die alle Versicherten betreffen, ohne Fachjargon erklärt:
- Psychologische Psychotherapie: Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung direkt über die Grundversicherung abrechnen (sogenanntes Anordnungsmodell, geregelt in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV). Das hat den Zugang zu Therapie erleichtert — und gleichzeitig die Menge der über die KVG bezahlten Behandlungen erhöht.
- Neue und teure Medikamente: Innovative, oft hochpreisige Arzneimittel kommen laufend dazu. Ein einzelnes neues Medikament kann die Kosten einer ganzen Behandlungsgruppe spürbar anheben.
- Pflege durch Angehörige: Angehörige, die bei einer Spitex-Organisation angestellt sind, können für die geleistete Grundpflege über die Grundversicherung entschädigt werden. Der Bundesrat hat im Oktober 2025 bestätigt, dass dieses Modell bestehen bleiben soll, prüft aber Qualität und Wirtschaftlichkeit genauer. Es ist ein Kostenfaktor, der zunehmend zu Buche schlägt.
Dazu kommen die demografische Alterung (ältere Menschen brauchen im Schnitt mehr medizinische Leistungen) und das reine Mengenwachstum (insgesamt werden mehr Behandlungen, Untersuchungen und Spitalaufenthalte abgerechnet). Beide Effekte wirken Jahr für Jahr in dieselbe Richtung: nach oben.
Wichtig zur Einordnung: Der erwartete Prämienanstieg liegt häufig über dem reinen Wachstum der Gesundheitskosten. Der Grund ist der oft missverstandene Reserve-Effekt: In den Jahren 2019 bis 2022 hatten viele Versicherer Reserven abgebaut und die Prämien dadurch zu tief angesetzt. Diese Lücke wird seither nachgeholt — die Prämien holen die schon angefallenen Kosten erst verzögert ein.
Für 2027 rechnet der Vergleichsdienst Comparis mit einem durchschnittlichen Anstieg von 3,7 Prozent, also rund CHF 14.55 mehr pro Monat auf im Schnitt CHF 407.85. Das ist eine Fremd-Prognose, keine amtliche Zahl — Comparis stützt sie unter anderem auf Schätzungen der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF), die die Gesundheitsausgaben 2027 mit rund 3,5 Prozent Wachstum veranschlagt. Verbindlich wird erst die offizielle Zahl des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Ende September 2026.
Zur Einordnung die offiziellen BAG-Anstiege der Vorjahre: 2023 +6,6 % (Durchschnittsprämie CHF 334.70), 2024 +8,7 % (CHF 359.50), 2025 +6,0 % (CHF 378.70) und 2026 +4,4 % (CHF 393.30). Der Trend zeigt: Die starken Sprünge flachen ab. Ein Rückgang der Prämien ist damit aber nicht gemeint — die Prämien steigen weiterhin, nur weniger stark.
EFAS — bringt die einheitliche Finanzierung 2027 Entlastung? (Nein, erst ab 2028)
Viele hoffen, dass "die grosse Reform" die Prämien 2027 bremst. Diese Hoffnung ist verständlich, aber für 2027 verfrüht. Gemeint ist EFAS — die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Das Schweizer Stimmvolk hat die entsprechende KVG-Änderung am 24. November 2024 mit 53,31 Prozent Ja angenommen.
Heute werden ambulante Behandlungen (ohne Übernachtung im Spital) anders finanziert als stationäre (mit Spitalaufenthalt). EFAS sorgt dafür, dass künftig alle Leistungen nach demselben Schlüssel finanziert werden: Die Kantone tragen mindestens 26,9 Prozent, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent. Das Ziel ist, Fehlanreize abzubauen und unnötig teure Spitalaufenthalte zu vermeiden.
Entscheidend für die Planung: EFAS startet für ambulante und stationäre Leistungen erst am 1. Januar 2028, die Pflegeleistungen folgen voraussichtlich erst am 1. Januar 2032 (weil dafür zuerst einheitliche Tarife ausgehandelt werden müssen). Für das Prämienjahr 2027 ändert die Reform also noch gar nichts.
Und selbst ab 2028 ist eine Entlastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine Erwartung, keine Garantie. Wie stark sich EFAS auf die einzelne Prämie auswirkt, hängt von der Umsetzung und der Kostenentwicklung ab. Wer 2027 sparen will, sollte deshalb nicht auf die Reform warten, sondern die eigenen Stellhebel nutzen — Modell, Franchise und gegebenenfalls ein Wechsel.
Was tun, wenn die Prämie 2027 steigt? Schritt für Schritt mit korrekten Fristen
Steigt die Prämie, haben Sie ein klares Zeitfenster, um in der Grundversicherung (KVG) zu reagieren. Wichtig vorweg: Hier gelten Schweizer Regeln — nicht die deutschen Fristen, die online oft mitgespült werden. Massgebend ist immer der Eingang beim alten Versicherer, nicht der Poststempel.
- Schritt 1 — Prämienmitteilung prüfen: Ihr Versicherer muss Ihnen die Prämie für das kommende Jahr bis Ende Oktober mitteilen. Vergleichen Sie die neue Prämie mit dem aktuellen Angebot, zum Beispiel über andere Modelle oder Versicherer.
- Schritt 2 — Fristgerecht kündigen: Mit der neuen Prämie verkürzt sich die ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung auf einen Monat. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag im November beim alten Versicherer eintreffen, damit der Wechsel per 1. Januar wirkt. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, planen Sie zur Sicherheit den vorangehenden Werktag ein. Senden Sie es per Einschreiben — so haben Sie einen Nachweis.
- Schritt 3 — Neuen Versicherer wählen und anmelden: Beim neuen Grundversicherer gilt die Aufnahmepflicht (siehe unten). Melden Sie sich rechtzeitig an, damit die neue Police lückenlos zum 1. Januar beginnt.
- Schritt 4 — Offene Rechnungen begleichen: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen (Art. 64a Abs. 4 KVG).
Wichtig zur Begriffsklärung: In der KVG-Grundversicherung deckt diese verkürzte Frist bis Ende November die Prämienerhöhung bereits ab — ein zusätzliches, separates Sonderkündigungsrecht braucht es hier in der Praxis nicht, weil alle Prämien vor diesem Stichtag bekannt sind. Steigt Ihre Prämie nur leicht oder gar nicht, ändert das nichts an dieser Frist: Sie können trotzdem bis Ende November ordentlich kündigen.
Die Aufnahmepflicht ist Ihr wichtigster Schutz: Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede Person in die Grundversicherung aufnehmen — unabhängig vom Gesundheitszustand und ohne Gesundheitsprüfung. Achtung: Das gilt nur für die KVG-Grundversicherung. Für die freiwillige VVG-Zusatzversicherung dürfen Versicherer Antragstellende prüfen und ablehnen. Alle Fristen im Detail finden Sie auf der Seite Krankenkasse wechseln — Fristen 2027.
Franchise 2027 richtig wählen: die Break-even-Rechnung
Die Franchise ist der jährliche Sockelbetrag, den Sie zuerst selbst tragen, bevor die Grundversicherung zahlt. Erwachsene können gesetzlich zwischen CHF 300 (tiefste) und CHF 2'500 (höchste) wählen; dazwischen liegen die Stufen CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500 und CHF 2'000. Wer eine höhere Franchise wählt, zahlt eine tiefere Monatsprämie — trägt im Krankheitsfall aber mehr selbst.
Getrennt davon gibt es den Selbstbehalt: 10 Prozent der Kosten, die über der Franchise liegen. Dieser Selbstbehalt ist gedeckelt — pro Jahr auf höchstens CHF 700 bei Erwachsenen und CHF 350 bei Kindern. Franchise und Selbstbehalt sind also zwei verschiedene Beträge und dürfen nicht vermischt werden.
Die Faustregel bei steigenden Prämien: Meist lohnt sich nur die tiefste (CHF 300) oder die höchste (CHF 2'500) Franchise — die Zwischenstufen sind selten optimal. Wer kaum zum Arzt geht, fährt mit CHF 2'500 günstiger, weil die jährliche Prämienersparnis das Risiko übersteigt. Wer regelmässig hohe Gesundheitskosten hat, fährt mit CHF 300 besser, weil die Grundversicherung früher einspringt.
Der Kipp-Punkt (Break-even) liegt grob bei jährlichen Gesundheitskosten in der Grössenordnung von CHF 1'800 bis CHF 2'000 — das ist eine Orientierung, keine feste Zahl. Wo er bei Ihnen genau liegt, hängt von der konkreten Prämiendifferenz zwischen den Franchisestufen ab, die je nach Versicherer und Region unterschiedlich ausfällt. Rechnen Sie deshalb mit Ihren echten Zahlen, nicht mit einer Pauschale.
Die Franchise lässt sich jeweils auf den 1. Januar anpassen — die Meldung an den Versicherer muss bis Ende November erfolgen. Eine ausführliche Anleitung mit Rechenbeispielen finden Sie unter Franchise richtig wählen.
Sparmodelle 2027 (Hausarzt, HMO, Telmed) — was sie wirklich kosten und einschränken
Die alternativen Versicherungsmodelle sind ein wirksamer Sparhebel — aber kein Gratis-Rabatt. Der häufige Laien-Irrtum lautet "gleiche Leistung, einfach billiger". Richtig ist: Der gesetzliche Leistungskatalog der Grundversicherung ist in allen Modellen identisch. Unterschiedlich ist nur, wo Ihre erste Anlaufstelle ist, wenn Sie krank werden.
- Hausarztmodell: Sie gehen im Krankheitsfall zuerst immer zu Ihrer festgelegten Hausärztin oder Ihrem festgelegten Hausarzt; diese überweisen Sie bei Bedarf an Spezialisten.
- HMO-Modell: Erste Anlaufstelle ist eine bestimmte Gruppenpraxis (Health Maintenance Organization).
- Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch rufen Sie zuerst ein medizinisches Beratungstelefon an, das mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.
Als Gegenleistung für diese gebundene Erstanlaufstelle gewähren Versicherer einen Rabatt gegenüber dem Standardmodell mit freier Arztwahl. Die Höhe variiert je nach Versicherer, Kanton und Modell — eine fixe Zahl gibt es nicht. Lassen Sie sich nicht von einer einzelnen Prozentangabe blenden; massgebend ist immer Ihr konkretes Angebot.
Die Einschränkung ist real: Sie verzichten auf die freie Arztwahl und müssen den vorgegebenen Weg einhalten (Notfälle ausgenommen). Wer ohnehin einen festen Hausarzt hat oder gern telefonisch vorabklärt, spürt die Einschränkung kaum. Wer direkt zu wechselnden Spezialisten gehen will, sollte abwägen.
Rechtlich sind Hausarzt, HMO und Telmed besondere Versicherungsformen innerhalb der KVG-Grundversicherung — keine reduzierte Grundversicherung. Ein Modellwechsel beim selben Versicherer ist bei tiefster Franchise gesetzlich auf den Monatsbeginn möglich, sonst hängt er vom Versicherer ab. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie unter Krankenkassen-Modelle im Vergleich.
Prämienverbilligung (IPV) 2027 — wer Anspruch hat und wie man sie nicht verpasst
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine oft übersehene Entlastung: Der Kanton übernimmt einen Teil Ihrer Grundversicherungsprämie, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 65 KVG — die Ausgestaltung ist aber kantonal, jeder Kanton legt Einkommensgrenzen, Beträge und Fristen selbst fest.
Deshalb gibt es keine schweizweite Pauschalzahl. Wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat in der Regel automatisch Anspruch — hier müssen Sie meist nichts separat beantragen. In allen anderen Fällen prüft der Kanton den Anspruch oft anhand der Steuerdaten; je nach Kanton wird die Verbilligung automatisch berechnet, oder Sie müssen sie aktiv mit einem Anmeldecode und innerhalb einer Frist beantragen.
Die Anmeldezeitpunkte unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und ändern jedes Jahr. Erfahrungsgemäss öffnen einzelne Kantone das Verfahren schon im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Daten, sondern prüfen Sie die offizielle Stelle Ihres Wohnkantons.
Zuständig sind die kantonalen Ausgleichskassen beziehungsweise SVA-Stellen. Klären Sie Anspruch, Frist und Anmeldeweg direkt dort ab — Findbetter ist eine Vergleichsplattform und bietet keine eigene IPV-Berechnung an.
Wie kommen die Prämien zustande? BAG-Genehmigung, Reserven und der priminfo-Rechner
Versicherer legen ihre Prämien nicht frei fest. Jede Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden — und zwar pro Versicherer und pro Kanton. Massstab ist das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist. Die Prämien müssen kostendeckend sein, dürfen aber nicht übermässig über den Kosten liegen und keine übermässigen Reserven aufbauen.
Die Reserven sind gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Sicherheitspolster. Jeder Versicherer muss über einen Solvenztest nachweisen, dass seine Reserven hoch genug sind, um die Risiken eines Jahres tragen zu können. Das BAG prüft das laufend. Reserven sind also kein Luxus der Versicherer, sondern ein Schutz für die Versicherten, falls die Kosten unerwartet steigen.
Wenn Sie Prämien vergleichen wollen, ist priminfo.ch der einzige offizielle Prämienrechner des Bundes — anonym, unabhängig und werbefrei. Das BAG warnt ausdrücklich vor Rechnern, die eine staatliche Nähe vortäuschen und Daten für kommerzielle Zwecke abfragen.
Zur Einordnung von Findbetter: Findbetter ist eine SaaS-Vergleichsplattform, kein Versicherer und kein Broker. Wir helfen beim transparenten Vergleich; eine allfällige Vermittlung läuft FINMA-konform über den Partner Northlake Partners. Die verbindlichen amtlichen Zahlen und die Genehmigung der Prämien liegen immer beim BAG und auf priminfo.ch.
Häufige Fragen
Wie stark steigen die Krankenkassen-Prämien 2027?+
Wann kommen die offiziellen Prämien 2027?+
Was kann ich tun, wenn meine Prämie 2027 steigt?+
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch 2027?+
Wie stark steigen die Prämien in meinem Kanton?+
Um wie viel steigen die Krankenkassenprämien 2027 voraussichtlich?+
Warum steigen die Prämien 2027, obwohl das Kostenwachstum moderater ist?+
Wann genau veröffentlicht das BAG die offiziellen Prämien für 2027?+
Bringt die EFAS-Reform schon 2027 tiefere Prämien?+
Bis wann muss ich kündigen, wenn meine Prämie 2027 steigt?+
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn meine Prämie 2027 nur leicht oder gar nicht steigt?+
Muss mich eine neue Krankenkasse trotz Vorerkrankung in die Grundversicherung aufnehmen?+
Welche Franchise lohnt sich 2027 bei steigenden Prämien?+
Wie viel spare ich wirklich mit einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell?+
Habe ich 2027 Anspruch auf Prämienverbilligung und wo beantrage ich sie?+
Sind die Prämien in allen Kantonen gleich stark gestiegen?+
Zahlen Kinder und junge Erwachsene 2027 weniger Prämie?+
Kann ich kündigen, wenn ich noch offene Prämien beim alten Versicherer habe?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesamt für Gesundheit — Prämien der Krankenversicherung — Bundesamt für Gesundheit BAG
- priminfo.admin.ch — Offizieller Prämienrechner des Bundes — Bundesamt für Gesundheit BAG
- Prämien und Kosten: Antworten auf häufige Fragen und hilfreiche Links — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Krankenkassenprämien erhöhen sich 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Priminfo — der offizielle Prämienrechner des Bundes — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Prämienrechner — Priminfo — Bundesamt für Gesundheit (BAG) / priminfo.ch
- Volksabstimmung KVG-Änderung — Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022 (Anordnungsmodell, KLV) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Entschädigung pflegender Angehöriger — Bundesrat will Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherstellen — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) — Prämiengenehmigung, Reserven, Solvenztest — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Krankenversicherung: Prämienverbilligung (Art. 65 KVG) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Kantonale Prämienverbilligungssysteme — Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
- Comparis-Prognose: Krankenkassenprämien steigen 2027 um 3,7 Prozent — Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
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