Zwei Versicherungen, zwei völlig verschiedene Fristen
Beim Versichern eines Babys verwechseln viele Eltern die Fristen — und das kann teuer werden. Entscheidend ist die Trennung von Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG):
- Grundversicherung: Du hast 3 Monate nach der Geburt Zeit. Meldest du fristgerecht an, gilt der Schutz ab der Geburt. Jede Kasse muss dein Kind aufnehmen (Aufnahmezwang).
- Zusatzversicherung: Hier zählt die Zeit vor der Geburt. Nur dann gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Warum die vorgeburtliche Anmeldung so wichtig ist
Die Zusatzversicherung ist privatrechtlich (VVG) und freiwillig — der Versicherer darf eine Gesundheitsprüfung machen und ein Kind mit gesundheitlichen Auffälligkeiten ablehnen oder mit Vorbehalt versichern. Wird ein Baby mit einer Besonderheit geboren, kann genau dann der gewünschte Zusatz (z. B. eine Spital- oder ambulante Zusatzversicherung) verwehrt bleiben.
Die vorgeburtliche Anmeldung löst das: Schliesst du die Zusatzversicherung vor der Geburt ab, erfolgt keine Gesundheitsprüfung — das Kind wird ohne Vorbehalt aufgenommen, egal wie die Geburt verläuft. Das ist ein ehrliches, starkes Argument: Es geht nicht um Verkauf, sondern um eine Absicherung, die nach der Geburt unter Umständen nicht mehr verfügbar ist.
Franchise und Modell für dein Kind
Kinder haben keine Franchisepflicht — die Franchise beginnt bei CHF 0. Weil bei Babys und Kleinkindern häufig Arztbesuche anfallen, ist die tiefste Franchise meist sinnvoll. Beim Versicherungsmodell erlauben viele Sparvarianten den direkten Gang zum Kinderarzt als Ausnahme — so sparst du Prämie, ohne die Versorgung einzuschränken (mehr dazu auf unserer Modelle-Seite). Wenn mehrere Kinder dazukommen, lohnt der Blick auf unsere Familien-Seite.
Was ein Baby in der Grundversicherung kostet — und wo du wirklich sparst
Ein Neugeborenes zahlt eine eigene Kinderprämie, die deutlich tiefer liegt als bei Erwachsenen. Wie hoch genau, hängt vom Wohnkanton, der Prämienregion und der gewählten Kasse ab. Bei der Kostenbeteiligung sind Kinder zusätzlich klar bessergestellt:
- Keine Franchisepflicht: Die ordentliche Kinder-Franchise ist CHF 0. Wer Prämie sparen will, kann zusätzlich eine Wahlfranchise von CHF 100 bis 600 nehmen — bei Kleinkindern lohnt sich das aber nur selten, weil sie oft zum Arzt müssen.
- Selbstbehalt gedeckelt auf CHF 350/Jahr: Nach Aufbrauchen der Franchise trägt man 10 % selbst — bei Kindern aber höchstens CHF 350 pro Jahr (halb so viel wie die CHF 700 bei Erwachsenen).
- Geschwister-Deckel: Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei derselben Kasse, gilt für alle Kinder zusammen ein Selbstbehalt-Maximum von CHF 1'000 pro Jahr. Verteilst du die Kinder auf verschiedene Kassen, entfällt dieser gemeinsame Deckel — ein oft übersehener Grund, die Kinder zusammenzuhalten.
- Prämienverbilligung: Die Kantone müssen die Prämien von Kindern aus unteren und mittleren Einkommen um mindestens 80 % verbilligen (KVG Art. 65). Diese Verbilligung musst du aber meist aktiv beim Kanton beantragen — sie kommt nicht automatisch.
Heisst konkret: Beim Baby holst du das meiste nicht über die Franchise heraus, sondern über die Wahl von Kasse und Modell sowie die Prämienverbilligung.
Welche Zusatzversicherungen sich fürs Baby wirklich lohnen
Rund um die Geburt werden Eltern viele Zusatzversicherungen angeboten. Ehrlich eingeordnet — wir verkaufen nichts, wir vergleichen nur. Das sind die Deckungen, die wirklich einen Unterschied machen:
- Transport und Rettung: Die Grundversicherung zahlt beim Krankentransport nur 50 %, höchstens CHF 500 pro Jahr — bei einer Rettung (etwa mit dem Helikopter) 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr. Ein Rega-Einsatz kostet schnell mehr. Eine Zusatzversicherung übernimmt den Rest — gerade bei einem Kind ein starkes Argument.
- Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste: Die Grundversicherung zahlt nur Medikamente, die auf einer offiziellen Bundesliste stehen (der Spezialitätenliste). Eine ambulante Zusatzversicherung kann Medikamente übernehmen, die nicht auf dieser Liste sind.
- Hilfsmittel: Manche Hilfsmittel deckt die Grundversicherung nur teilweise oder gar nicht. Eine Zusatzversicherung schliesst diese Lücke.
- Spital (halbprivat/privat): Freie Arztwahl im Spital und mehr Komfort. Genau diese Deckung kann nach der Geburt verwehrt werden — deshalb vorher entscheiden. Mehr dazu auf unserer Spitalzusatz-Seite.
- Zahnzusatz: Beim Säugling noch nicht akut, aber später wegen möglicher Zahnspange oft die teuerste Einzelposition. Wer früh und ohne Vorbehalt abschliesst, sichert sich günstig ab — siehe Zahnzusatzversicherung.
Unser ehrlicher Hinweis: Nicht jede angebotene Zusatzdeckung braucht jedes Kind. Entscheide nach echtem Bedarf — die vorgeburtliche Anmeldung ist vor allem beim Spitalzusatz das starke Argument, weil sie genau dort die Gesundheitsprüfung umgeht.
Wenn du eine Frist verpasst — was dann passiert
Weil die beiden Fristen so unterschiedlich wirken, hier die ehrlichen Konsequenzen:
- Grundversicherung zu spät (nach 3 Monaten): Dein Kind wird trotzdem aufgenommen (Aufnahmezwang) — aber die Deckung ab der Geburt kann verloren gehen. Behandlungen aus der Lücke zwischen Geburt und Anmeldung trägst du dann womöglich selbst. Darum: nicht aufschieben.
- Zusatzversicherung erst nach der Geburt: Jetzt prüft der Versicherer die Gesundheit des Kindes und darf einen Vorbehalt aussprechen oder ablehnen. Bei einem gesunden Kind ist das meist unproblematisch — bei einer Besonderheit kann genau die gewünschte Deckung wegfallen. Das ist der ganze Sinn der vorgeburtlichen Anmeldung.
Die Kosten von Schwangerschaft und Geburt selbst laufen übrigens über die Grundversicherung der Mutter — Mutterschaftsleistungen sind dort von Franchise und Selbstbehalt befreit. Die eigene Versicherung des Babys deckt alles, was das Kind nach der Geburt betrifft.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?+
Muss ich die Zusatzversicherung vor der Geburt abschliessen?+
Ab wann kann ich die vorgeburtliche Anmeldung machen?+
Ist mein Baby ab Geburt versichert?+
Welche Franchise wähle ich für mein Baby?+
Kann mein Baby für die Zusatzversicherung abgelehnt werden?+
Wie viel kostet die Grundversicherung fürs Baby?+
Bekomme ich für mein Kind eine Prämienverbilligung?+
Muss mein Baby bei derselben Kasse sein wie wir Eltern?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesamt für Gesundheit — Versicherungspflicht für Neugeborene — Bundesamt für Gesundheit BAG
- KVG Art. 3 — Versicherungspflichtige Personen — Schweizerische Eidgenossenschaft
- Gemeinsame Einrichtung KVG — Kostenbeteiligungen (Franchise & Selbstbehalt für Kinder) — Gemeinsame Einrichtung KVG
- KVG Art. 64 — Kostenbeteiligung — Schweizerische Eidgenossenschaft
- KVG Art. 65 — Prämienverbilligung durch die Kantone — Schweizerische Eidgenossenschaft
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