Zwei Versicherungen, zwei völlig verschiedene Fristen
Beim Versichern eines Babys verwechseln viele Eltern die Fristen — und das kann teuer werden. Entscheidend ist die Trennung von Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG):
- Grundversicherung: Du hast 3 Monate nach der Geburt Zeit. Meldest du fristgerecht an, gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt. Jede Kasse muss dein Kind aufnehmen (Aufnahmezwang).
- Zusatzversicherung: Hier zählt die Zeit vor der Geburt. Nur dann gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Warum die vorgeburtliche Anmeldung so wichtig ist
Die Zusatzversicherung ist privatrechtlich (VVG) und freiwillig — der Versicherer darf eine Gesundheitsprüfung machen und ein Kind mit gesundheitlichen Auffälligkeiten ablehnen oder mit Vorbehalt versichern. Wird ein Baby mit einer Besonderheit geboren, kann genau dann der gewünschte Zusatz (z. B. eine Spital- oder ambulante Zusatzversicherung) verwehrt bleiben.
Die vorgeburtliche Anmeldung löst das: Schliesst du die Zusatzversicherung vor der Geburt ab, erfolgt keine Gesundheitsprüfung — das Kind wird ohne Vorbehalt aufgenommen, egal wie die Geburt verläuft. Das ist ein ehrliches, starkes Argument: Es geht nicht um Verkauf, sondern um eine Absicherung, die nach der Geburt unter Umständen nicht mehr verfügbar ist.
Franchise und Modell für dein Kind
Kinder haben keine Franchisepflicht — die Franchise beginnt bei CHF 0. Weil bei Babys und Kleinkindern häufig Arztbesuche anfallen, ist die tiefste Franchise meist sinnvoll. Beim Modell erlauben viele Sparvarianten den direkten Gang zum Kinderarzt als Ausnahme — so sparst du Prämie, ohne die Versorgung einzuschränken (mehr dazu auf unserer Modelle-Seite). Wenn mehrere Kinder dazukommen, lohnt der Blick auf unsere Familien-Seite.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?+
Muss ich die Zusatzversicherung vor der Geburt abschliessen?+
Ab wann kann ich die vorgeburtliche Anmeldung machen?+
Ist mein Baby ab Geburt versichert?+
Welche Franchise wähle ich für mein Baby?+
Kann mein Baby für die Zusatzversicherung abgelehnt werden?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesamt für Gesundheit — Versicherungspflicht für Neugeborene — Bundesamt für Gesundheit BAG
- KVG Art. 3 — Versicherungspflichtige Personen — Schweizerische Eidgenossenschaft
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