VVG-Vergleich

VVG-Vergleich 2027: 8 Anbieter, alle Leistungen, ein Klick

Helsana, CSS, SWICA, Visana, Concordia, Sanitas, Atupri, Assura — wir vergleichen alle relevanten Schweizer Zusatzversicherungen direkt nebeneinander. Spital, Zahn, Komplementär, Brille: finde die Police, die wirklich zu dir passt.

📖 15 Min LesezeitZuletzt geprüft: von der Findbetter Redaktion

Was ist die VVG überhaupt?

Die Zusatzversicherung (VVG) deckt alles ab, was die obligatorische Grundversicherung (KVG) nicht zahlt: Spital-Komfort, Zahnbehandlung, Komplementärmedizin, Brillen, Auslands-Notfall und vieles mehr. Sie ist freiwillig, individuell wählbar und gesetzlich vom KVG-Vertrag getrennt (Art. 12 KVG → privatrechtlicher Vertrag nach VVG).

Das bedeutet konkret: Bei der VVG gibt es echte Leistungs-Unterschiede zwischen den Anbietern. Im Gegensatz zur KVG, wo der Leistungs-Katalog identisch ist, lohnt sich bei VVG-Produkten ein detaillierter Vergleich — nicht nur des Preises, sondern auch dessen, was wirklich versichert ist.

Die wichtigsten VVG-Produktarten im Detail

Je nach Bedarf kombinierst du verschiedene Zusatz-Bausteine. Die drei gefragtesten haben wir im Detail erklärt:

Die 8 wichtigsten VVG-Anbieter im Vergleich

Findbetter vergleicht die acht grössten Schweizer VVG-Anbieter. Jeder hat eigene Stärken — hier die wichtigsten Profile:

  • 🔵 Helsana — grösste Auswahl an Spital-Modulen (Allgemein/Halbprivat/Privat + Flex), starkes Komplementär-Modul. Premium-Preis.
  • 🔴 CSS — stark im Zahn-Bereich (4 Stufen Zahnpflege), klares myFlex-Spital-Modell. Mittelpreis.
  • 🟣 SWICA — Best-in-Class bei Fitness & Prävention (Completa Top/Forte), HO-Stufen-System für Spital-Selbstbehalt.
  • 🟠 Visana — bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bei VVG-Ambulant (3 Stufen), günstige Spital-Zusatzpolice für Familien.
  • 🟢 Concordia — fokussiert auf Familien (Stillgeld, Schwangerschaft, Kinder), eher konservatives Modell.
  • 🔵 Sanitas — Vital-Tier-System (Basic/Smart/Premium), stark im Bereich Telemedizin und digitalen Services.
  • 🟠 Atupri — schlank, digital-first, Comforta-Flex Spital-Modell (Komfort-Stufe erst beim Eintritt wählen).
  • 🔵 Assura — günstigste VVG-Preise, aber kein klassisches Spital-Halbprivat — stattdessen Hospita-Tagesgeld (CHF 500-3'000/Tag).

So findest du DEIN passendes VVG-Paket

Eine VVG ist kein Standard-Produkt. Was du wirklich brauchst, hängt von deiner Lebenssituation ab. Frag dich:

  • 🏥 Spital-Komfort: Willst du im Spital ein Einzel- oder Zweibett-Zimmer? Freie Arztwahl? Dann brauchst du Spital Halbprivat (CHF 80-150/Mt) oder Privat (CHF 150-300/Mt). Nur Standardpflege reicht? KVG genügt.
  • 🦷 Zahn: Regelmässige Dentalhygiene, eventuell Implantate in Planung? Eine Zahn-Zusatzversicherung lohnt sich (CHF 15-50/Mt je nach Deckung). Kein Plan für grössere Eingriffe? Lieber sparen.
  • 🌿 Komplementärmedizin: Akupunktur, Osteopathie, TCM regelmässig? Komplementär-VVG kostet CHF 15-30/Mt und lohnt sich oft nach 2-3 Behandlungen pro Jahr.
  • 👓 Brille / Kontaktlinsen: Brille alle 2-3 Jahre? Eine VVG mit Brillen-Modul (CHF 200-500/3 Jahre) deckt das. Lasern ist meist NICHT enthalten — separat checken.
  • ✈️ Ausland-Notfall: Mehrere Auslandsreisen pro Jahr? Die KVG zahlt nur das Doppelte des Schweizer Tarifs — bei USA-Behandlung massiv zu wenig. VVG-Ausland-Notfall füllt die Lücke (CHF 5-15/Mt).
  • 💪 Fitness / Prävention: Beiträge an Fitness-Abo, Yoga, Ernährungsberatung? Viele VVG-Pakete enthalten CHF 200-500/Jahr für Prävention.

Wann lohnt sich ein VVG-Wechsel?

Im Gegensatz zur KVG (jährlich wechselbar) sind VVG-Verträge meist an eine Mindestlaufzeit von 1-3 Jahren gebunden. Ein Wechsel lohnt sich bei:

  • Lebenswechsel: Heirat, Kind, Umzug in anderen Kanton, Pensionierung — neue Bedürfnisse, neue Police.
  • Prämienerhöhung: Wenn deine bisherige VVG sich ohne Leistungsausweitung verteuert, ist Sonderkündigungsrecht möglich.
  • Aufenthaltsdauer abgelaufen: Sobald die Mindestlaufzeit durch ist, kannst du mit 3-Monats-Frist auf Jahresende kündigen.
  • Ungenutzte Leistungen: Wenn du Komplementärmedizin versicherst, aber nie nutzt — runter mit der Police.

Wie Findbetter dir hilft

Im Findbetter-Wizard wählst du deine gewünschten VVG-Kategorien aus (Spital, Zahn, Komplementär, …) und siehst sofort, welche Anbieter in deiner Situation die besten Konditionen bieten. Wir berechnen die Prämien live für deine PLZ, dein Alter und dein Geschlecht. Die Kündigung deiner bisherigen Policen läuft erst los, wenn die neuen rechtsverbindlich angenommen sind — die Sicherheits-Kündigung schützt vor Leistungslücken.

Was die Grundversicherung (KVG) NICHT bezahlt - die echten Deckungslücken

Die Grundversicherung (KVG) ist die obligatorische Krankenversicherung mit gesetzlich festgelegten Leistungen. Sie deckt vieles, aber längst nicht alles. Wer den Nutzen einer Zusatzversicherung (VVG, privatrechtlich und freiwillig) sachlich beurteilen will, schaut zuerst auf die echten Lücken der Grundversicherung - nicht auf Komfort wie ein Einzelzimmer. Die folgenden Punkte sind die eigentlichen Werttreiber einer VVG.

Beim medizinisch nötigen Krankentransport zahlt die Grundversicherung nur die Hälfte der Kosten, und zwar höchstens CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz - also der dringenden Bergung aus einer akut lebens- oder gesundheitsbedrohlichen Lage - übernimmt sie ebenfalls nur die Hälfte, hier bis maximal CHF 5'000 pro Jahr. Ein Helikoptereinsatz im Gebirge kann schnell ein Mehrfaches kosten; den Rest trägt ohne Zusatzversicherung die versicherte Person selbst.

Bei Medikamenten vergütet die Grundversicherung nur Präparate, die auf der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) stehen. Was nicht auf diesen Listen steht, zahlen Sie selbst - es sei denn, eine Zusatzversicherung beteiligt sich. Die Spezialitätenliste gehört ausschliesslich zur Grundversicherung; eine VVG kann zusätzlich Nicht-SL-Medikamente übernehmen, ersetzt die Liste aber nicht.

Im Ausland ist die Deckung knapp. Bei einem Notfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts vergütet die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte (Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV). In Ländern mit hohen Gesundheitskosten - etwa den USA - reicht das oft bei Weitem nicht. Die Rückführung in die Schweiz (Repatriierung) ist durch die Grundversicherung gar nicht gedeckt.

Auch bei Sehhilfen ist die Grundversicherung zurückhaltend. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr leistet sie einen Beitrag von CHF 180 pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen (das Brillengestell ist nicht gedeckt). Erwachsene erhalten einen Beitrag nur in besonderen medizinischen Fällen, etwa nach bestimmten Augenerkrankungen oder Augenoperationen - für eine normale Kurz- oder Weitsichtigkeit zahlt die Grundversicherung nichts.

Diese Lücken sind der sachliche Grund, warum sich eine Zusatzversicherung rechnen kann. Welche Module für Ihre Situation wirklich sinnvoll sind, lässt sich im VVG-Vergleich prüfen.

Spitalzusatz richtig verstehen: allgemein, halbprivat oder privat - und was 'freie Arztwahl' wirklich bedeutet

Die Spitalzusatzversicherung ist der grösste und teuerste VVG-Baustein. Bevor Sie ihn abschliessen, lohnt sich ein oft übersehener Blick auf das, was die Grundversicherung bereits leistet: Sie deckt eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals (ein Spital auf der kantonalen Spitalliste) im Wohnkanton vollständig - inklusive Kantonsbeitrag. Ein medizinisch nötiger Spitalaufenthalt ist also auch ohne Zusatzversicherung abgedeckt, einfach in der allgemeinen Abteilung.

Die VVG-Stufen 'allgemein', 'halbprivat' und 'privat' sind keine gesetzlichen Begriffe, sondern werden im Versicherungsvertrag (in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, AVB) definiert. Vereinfacht: 'allgemein' (Zusatz) bringt meist die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, 'halbprivat' typischerweise das Zweibettzimmer, 'privat' das Einbettzimmer. Was genau enthalten ist - etwa Komfort, Wahlmöglichkeiten oder die Behandlung durch Kaderärzte -, steht im jeweiligen Vertrag und unterscheidet sich je nach Versicherer.

'Freie Arztwahl' meint den VVG-Baustein, der Ihnen erlaubt, im Spital den behandelnden Arzt oder die Klinik selbst zu wählen - zum Beispiel die Behandlung durch einen bestimmten Chefarzt. Die Grundversicherung sieht das nicht vor; sie zahlt die medizinisch indizierte Behandlung, nicht aber die Wahl einer bestimmten Person.

Wichtig ist die Regelung bei ausserkantonaler Behandlung: Wählen Sie für eine planbare Behandlung freiwillig ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, übernehmen Grundversicherung und Wohnkanton höchstens den Referenztarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). Ist das gewählte Spital teurer, tragen Sie - oder Ihre Spitalzusatzversicherung - die Differenz. Genau hier liegt ein realer Nutzen des Spitalzusatzes für Menschen, die schweizweit frei wählen möchten.

Ob sich der teuerste Baustein für Sie lohnt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen die freie Spital- und Arztwahl ist und wie nah ein passendes Listenspital in Ihrem Wohnkanton liegt. Eine Übersicht der Stufen finden Sie unter Spitalzusatz halbprivat.

Gesundheitsprüfung, Vorbehalt und Ablehnung - was rechtlich gilt (und warum man früh abschliessen sollte)

Bei der Grundversicherung gilt der Aufnahmezwang: Jeder Versicherer muss jede Person aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt. Bei der Zusatzversicherung ist das anders - hier darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ganz ablehnen. Genau deshalb ist der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend.

Ein Vorbehalt ist ein schriftlicher Ausschluss: Bestimmte, meist bereits bestehende Krankheiten oder Körperregionen werden aus der Deckung herausgenommen. Wer zum Beispiel ein chronisches Rückenleiden hat, könnte einen Vorbehalt 'Wirbelsäule' erhalten - Behandlungen daran zahlt die Zusatzversicherung dann nicht, der übrige Vertrag gilt aber normal.

Beim Antrag besteht eine Anzeigepflicht: Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet werden (Art. 4 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG). Die Fragen werden schriftlich gestellt - Sie müssen also nur beantworten, wonach gefragt wird, das aber korrekt. Verschweigen oder Falschangaben können teuer werden.

Verletzt jemand die Anzeigepflicht, darf der Versicherer den Vertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt jedoch vier Wochen, nachdem der Versicherer von der Verletzung Kenntnis erhalten hat (Art. 6 VVG). Im schlimmsten Fall fällt rückwirkend auch der Leistungsanspruch weg - eine Behandlung, die mit der verschwiegenen Vorerkrankung zusammenhängt, wird dann nicht bezahlt.

Praktischer Rat: Schliessen Sie eine Zusatzversicherung möglichst früh ab, solange Sie gesund sind - mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen wird der Zugang schwieriger. Und kündigen Sie eine bestehende VVG erst, wenn die neue schriftlich und vorbehaltlos zugesagt ist. Sonst stehen Sie im ungünstigsten Fall ohne Zusatzdeckung da.

Wer darf wann kündigen? Der Kündigungsschutz, den kaum jemand kennt

Eine weit verbreitete Befürchtung lautet: 'Wenn ich krank werde und Leistungen beziehe, kündigt mir der Versicherer die Zusatzversicherung.' Bei der Krankenzusatzversicherung ist das rechtlich nicht möglich - und das ist vielen nicht bewusst.

Das Gesetz sieht für mehrjährige Verträge zwei Kündigungsmöglichkeiten der versicherten Person vor: die ordentliche Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Art. 35a VVG) sowie die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit (Art. 35b VVG, etwa bei einer nicht voraussehbaren Änderung der rechtlichen Vorgaben).

Entscheidend ist Art. 35a Abs. 4 VVG: In der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall ausschliesslich dem Versicherungsnehmer zu - also Ihnen. Der Versicherer darf eine Krankenzusatzversicherung nach einem Leistungsbezug nicht kündigen. Wer also nach einer Krankheit oder Operation Leistungen bezieht, verliert seine Zusatzversicherung deswegen nicht.

Zusätzlich schützt Art. 35c VVG laufende Leistungen: Vertragsklauseln, die es dem Versicherer erlauben würden, bestehende periodische Leistungen bei Vertragsende einseitig zu kürzen oder zu streichen, sind nichtig. Eine einmal zugesagte laufende Leistung kann der Versicherer also nicht einfach durch eine Kündigung aushebeln.

Diese Regeln gelten nur für die VVG-Zusatzversicherung. Die KVG-Grundversicherung folgt eigenen Fristen: Die ordentliche Kündigung ist bis zum 30. November per Einschreiben möglich und wirkt auf den 1. Januar. Details dazu finden Sie unter Krankenkasse wechseln: Fristen.

VVG-Prämien: warum sie mit dem Alter steigen und in Stufen springen

Bei der Grundversicherung zahlen alle Versicherten einer Region und Altersklasse dieselbe Kopfprämie - unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand. Die Grundversicherung darf nicht nach Krankheitsrisiko kalkulieren; das ist gesetzlich so gewollt (Solidaritätsprinzip). Bei der Zusatzversicherung gilt das nicht: Sie ist privatrechtlich und darf risiko- und altersabhängig kalkuliert werden.

Deshalb steigen VVG-Prämien typischerweise mit dem Alter - und zwar in Stufen, nicht gleitend. Viele Versicherer arbeiten mit Altersstufen oder einem Eintrittsalter: Beim Wechsel in eine höhere Altersgruppe springt die Prämie auf das nächste Niveau. Wie diese Stufen genau verlaufen, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst fest; das unterscheidet sich von Produkt zu Produkt.

Daraus folgt eine einfache Mechanik: Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich oft eine tiefere Einstiegsstufe - und vermeidet zugleich Vorbehalte. Ein später Abschluss ist nicht nur wegen der Gesundheitsprüfung schwieriger, sondern startet meist auch auf einer höheren Altersstufe.

Konkrete Frankenbeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil die Tarife je nach Versicherer, Produkt, Region und Eintrittsalter stark variieren. Einen aktuellen, neutralen Überblick über die Bandbreiten erhalten Sie im VVG-Vergleich.

Doppelversicherung und unnötige VVG-Bausteine erkennen

Nicht jeder VVG-Baustein, der gut klingt, bringt Ihnen echten Nutzen. Manche Leistungen sind bei Ihnen längst anderweitig gedeckt - dann zahlen Sie doppelt. Es lohnt sich, vor dem Abschluss die eigene Situation nüchtern zu prüfen, statt dem Marketing zu folgen.

Ein häufiges Beispiel ist die Auslanddeckung. Viele Kreditkarten (besonders Gold- und Premiumkarten) sowie separate Reiseversicherungen enthalten bereits eine Reise- und teils eine Rückführungsdeckung. Prüfen Sie deren Bedingungen, bevor Sie ein zusätzliches Ausland-Modul abschliessen - sonst versichern Sie dasselbe Risiko zweimal.

  • Auslandschutz: Schon über Kreditkarte oder Reiseversicherung gedeckt? Welche Summen, welche Repatriierung?
  • Komfort-Bausteine (z. B. Einzelzimmer): Brauchen Sie das wirklich, oder reicht 'halbprivat' bzw. die allgemeine Abteilung?
  • Fitness-/Präventionsbeiträge: Nutzen Sie diese Angebote im Alltag tatsächlich, oder zahlen Sie für etwas, das Sie nie beziehen?
  • Mehrere Module beim selben Anbieter: Lassen sich einzelne Leistungen separat günstiger lösen?

Hilfreich zu wissen: Die Zusatzversicherung ist anbieterfrei. Sie müssen Ihre VVG-Module nicht beim Grundversicherer kaufen und können verschiedene Bausteine bei verschiedenen Kassen kombinieren. Die Grundversicherung (KVG) bleibt davon getrennt - Sie dürfen sie unabhängig bei einem anderen Versicherer führen.

Findbetter ist eine SaaS-Vergleichsplattform und kein Versicherer; die Vermittlung läuft FINMA-konform über den Partner Northlake Partners. Ziel des Vergleichs ist eine faire Entscheidungshilfe - Sie sollen nur das versichern, was Sie wirklich brauchen. Welches Modell zu Ihnen passt, zeigt auch der Überblick unter Krankenkassen-Modelle.

Häufige Fragen

Welche VVG-Kategorien gibt es überhaupt?+
Die wichtigsten Zusatzversicherungs-Kategorien sind: (1) Spital-Zusatz (Allgemein erweitert / Halbprivat / Privat), (2) Zahn-Zusatz (Behandlung + Kieferorthopädie), (3) Komplementärmedizin (Osteopathie, TCM, Homöopathie), (4) Brille / Kontaktlinsen, (5) Ausland-Notfall, (6) Fitness & Prävention. Bei Findbetter wählst du im Wizard die Bereiche aus, die du wirklich brauchst.
Brauche ich eine Gesundheitsprüfung für VVG?+
Ja. Anders als bei der KVG-Grundversicherung darf jede VVG-Kasse einen Antrag prüfen und ablehnen oder Vorbehalte aussprechen (kein Aufnahmezwang wie bei der KVG). Wir führen dich digital durch den Fragebogen. Wichtig: nur explizit gefragte und für dich erkennbar relevante Punkte angeben — es gibt keine spontane Offenbarungspflicht.
Was passiert, wenn die neue VVG-Kasse ablehnt?+
Bei Findbetter wird deine bisherige VVG erst gekündigt, wenn die neue Kasse den Antrag definitiv angenommen hat. Das nennen wir 'Sicherheits-Kündigung': erst raus, wenn die neue Police schwarz auf weiss da ist — du verlierst keinen Schutz.
Kann ich KVG und VVG bei verschiedenen Kassen haben?+
Ja, sehr häufig sogar. Die Kasse mit der günstigsten KVG-Prämie hat nicht zwangsläufig auch die beste VVG-Leistung. Wir kombinieren beides automatisch im Vergleich, sodass du bei jeder Komponente die passendste Wahl bekommst.
Was kostet eine VVG ungefähr?+
Faustregel pro erwachsener Person: Spital halbprivat CHF 80-150/Monat, Zahn-Standard CHF 20-50/Monat, Komplementär CHF 15-30/Monat, Brille CHF 5-15/Monat. Die echten Prämien variieren stark nach Alter, Wohnregion und Vorerkrankungen — der Findbetter-Wizard zeigt dir die genauen Werte für deine Situation.
Wie kündige ich meine bestehende VVG?+
VVG-Verträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Mindestlaufzeit (je nach Anbieter 1-3 Jahre). Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Findbetter erstellt das Schreiben automatisch und versendet es zum richtigen Zeitpunkt — synchronisiert mit dem neuen Vertrag.
Was bezahlt die Grundversicherung beim Krankentransport und bei der Rettung - und was bleibt offen?+
Beim medizinisch nötigen Krankentransport übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Kosten, höchstens CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz zahlt sie ebenfalls 50 Prozent, hier bis maximal CHF 5'000 pro Jahr. Alles darüber - etwa ein teurer Helikoptereinsatz - bleibt ohne Zusatzversicherung an Ihnen hängen.
Zahlt die Krankenkasse Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen?+
Grundsätzlich nein. Die Grundversicherung vergütet nur Medikamente auf der Spezialitätenliste (SL) oder der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT). Nicht gelistete Präparate zahlen Sie selbst, sofern keine Zusatzversicherung einspringt. Nur in begründeten Einzelfällen kann die Grundversicherung ausnahmsweise auch ein nicht gelistetes Medikament übernehmen.
Wie gut bin ich mit der Grundversicherung im Ausland (z. B. USA) abgesichert?+
Bei einem Notfall im Ausland zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte (Art. 36 Abs. 4 KVV). In Ländern mit sehr hohen Gesundheitskosten wie den USA reicht das oft nicht. Die Rückführung in die Schweiz (Repatriierung) ist gar nicht gedeckt - dafür braucht es eine Reise- oder Zusatzversicherung.
Kann mir der Versicherer die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich krank werde oder Leistungen beziehe?+
Nein. Bei der Krankenzusatzversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur Ihnen als versicherter Person zu (Art. 35a Abs. 4 VVG). Der Versicherer darf den Vertrag nach einem Leistungsbezug nicht kündigen. Die verbreitete Angst, nach einer Krankheit die Zusatzversicherung zu verlieren, ist also unbegründet.
Was ist ein Vorbehalt in der Zusatzversicherung - und was schliesst er genau aus?+
Ein Vorbehalt ist ein schriftlicher Ausschluss bestimmter, meist bereits bestehender Krankheiten oder Körperregionen aus der Deckung. Beispiel: Bei einem chronischen Rückenleiden kann ein Vorbehalt 'Wirbelsäule' gesetzt werden - Behandlungen daran zahlt die VVG dann nicht, der übrige Vertrag gilt aber normal.
Was passiert, wenn ich beim Gesundheitsfragebogen etwas vergesse oder falsch angebe?+
Beim Antrag besteht eine Anzeigepflicht: Die schriftlich gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäss beantwortet werden (Art. 4 ff. VVG). Bei einer Verletzung darf der Versicherer den Vertrag kündigen - dieses Recht erlischt vier Wochen, nachdem er von der Verletzung erfährt (Art. 6 VVG). Im schlimmsten Fall entfällt rückwirkend der Leistungsanspruch für die verschwiegene Erkrankung.
Warum steigt meine VVG-Prämie mit dem Alter, obwohl die Grundversicherung gleich bleibt?+
Die Grundversicherung darf nicht nach Gesundheitszustand kalkulieren; alle Versicherten einer Region und Altersklasse zahlen dieselbe Kopfprämie. Die Zusatzversicherung ist privatrechtlich und darf alters- und risikoabhängig kalkuliert werden. Deshalb steigt sie in Altersstufen - beim Wechsel in eine höhere Altersgruppe springt die Prämie auf das nächste Niveau. Ein früher Abschluss sichert oft eine tiefere Einstiegsstufe.
Lohnt sich eine Spitalzusatzversicherung, wenn die Grundversicherung das Spital schon bezahlt?+
Die Grundversicherung deckt die allgemeine Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton bereits vollständig. Ein Spitalzusatz lohnt sich vor allem, wenn Ihnen die freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz wichtig ist oder Sie ein Zwei- bzw. Einbettzimmer wünschen. Wählen Sie freiwillig ein teureres ausserkantonales Spital, übernimmt die Grundversicherung nur den Referenztarif Ihres Wohnkantons - die Differenz deckt der Spitalzusatz.
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht bei der Zusatzversicherung?+
Ja. Nach Schweizer Recht können Sie den Antrag oder die Annahmeerklärung innert 14 Tagen schriftlich oder in Textform widerrufen (Art. 2a VVG). Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben. Achtung: Das ist die Schweizer Regelung und nicht mit dem deutschen Versicherungsrecht zu verwechseln.
Brauche ich einen Auslandzusatz, wenn meine Kreditkarte oder Reiseversicherung schon deckt?+
Oft nicht. Viele Kreditkarten und Reiseversicherungen enthalten bereits eine Reise- und teils eine Rückführungsdeckung. Prüfen Sie deren Bedingungen - Summen, Geltungsdauer, Repatriierung -, bevor Sie ein zusätzliches Ausland-Modul abschliessen. Sonst versichern Sie dasselbe Risiko doppelt und zahlen unnötig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.

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