Was ist die VVG überhaupt?
Die Zusatzversicherung (VVG) deckt alles ab, was die obligatorische Grundversicherung (KVG) nicht zahlt: Spital-Komfort, Zahnbehandlung, Komplementärmedizin, Brillen, Auslands-Notfall und vieles mehr. Sie ist freiwillig, individuell wählbar und gesetzlich vom KVG-Vertrag getrennt (Art. 12 KVG → privatrechtlicher Vertrag nach VVG).
Das bedeutet konkret: Bei der VVG gibt es echte Leistungs-Unterschiede zwischen den Anbietern. Im Gegensatz zur KVG, wo der Leistungs-Katalog identisch ist, lohnt sich bei VVG-Produkten ein detaillierter Vergleich — nicht nur des Preises, sondern auch dessen, was wirklich versichert ist.
Die wichtigsten VVG-Produktarten im Detail
Je nach Bedarf kombinierst du verschiedene Zusatz-Bausteine. Die drei gefragtesten haben wir im Detail erklärt:
- Spitalzusatzversicherung (halbprivat / privat) → — Zweibettzimmer, freie Spitalwahl, erweiterte Arztwahl.
- Zahnzusatzversicherung → — Behandlung, Kontrolle und Kieferorthopädie (Zahnspange).
- Komplementärmedizin-Zusatz → — Osteopathie, TCM, Homöopathie und weitere Methoden.
Die 8 wichtigsten VVG-Anbieter im Vergleich
Findbetter vergleicht die acht grössten Schweizer VVG-Anbieter. Jeder hat eigene Stärken — hier die wichtigsten Profile:
- 🔵 Helsana — grösste Auswahl an Spital-Modulen (Allgemein/Halbprivat/Privat + Flex), starkes Komplementär-Modul. Premium-Preis.
- 🔴 CSS — stark im Zahn-Bereich (4 Stufen Zahnpflege), klares myFlex-Spital-Modell. Mittelpreis.
- 🟣 SWICA — Best-in-Class bei Fitness & Prävention (Completa Top/Forte), HO-Stufen-System für Spital-Selbstbehalt.
- 🟠 Visana — bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bei VVG-Ambulant (3 Stufen), günstige Spital-Zusatzpolice für Familien.
- 🟢 Concordia — fokussiert auf Familien (Stillgeld, Schwangerschaft, Kinder), eher konservatives Modell.
- 🔵 Sanitas — Vital-Tier-System (Basic/Smart/Premium), stark im Bereich Telemedizin und digitalen Services.
- 🟠 Atupri — schlank, digital-first, Comforta-Flex Spital-Modell (Komfort-Stufe erst beim Eintritt wählen).
- 🔵 Assura — günstigste VVG-Preise, aber kein klassisches Spital-Halbprivat — stattdessen Hospita-Tagesgeld (CHF 500-3'000/Tag).
So findest du DEIN passendes VVG-Paket
Eine VVG ist kein Standard-Produkt. Was du wirklich brauchst, hängt von deiner Lebenssituation ab. Frag dich:
- 🏥 Spital-Komfort: Willst du im Spital ein Einzel- oder Zweibett-Zimmer? Freie Arztwahl? Dann brauchst du Spital Halbprivat (CHF 80-150/Mt) oder Privat (CHF 150-300/Mt). Nur Standardpflege reicht? KVG genügt.
- 🦷 Zahn: Regelmässige Dentalhygiene, eventuell Implantate in Planung? Eine Zahn-Zusatzversicherung lohnt sich (CHF 15-50/Mt je nach Deckung). Kein Plan für grössere Eingriffe? Lieber sparen.
- 🌿 Komplementärmedizin: Akupunktur, Osteopathie, TCM regelmässig? Komplementär-VVG kostet CHF 15-30/Mt und lohnt sich oft nach 2-3 Behandlungen pro Jahr.
- 👓 Brille / Kontaktlinsen: Brille alle 2-3 Jahre? Eine VVG mit Brillen-Modul (CHF 200-500/3 Jahre) deckt das. Lasern ist meist NICHT enthalten — separat checken.
- ✈️ Ausland-Notfall: Mehrere Auslandsreisen pro Jahr? Die KVG zahlt nur das Doppelte des Schweizer Tarifs — bei USA-Behandlung massiv zu wenig. VVG-Ausland-Notfall füllt die Lücke (CHF 5-15/Mt).
- 💪 Fitness / Prävention: Beiträge an Fitness-Abo, Yoga, Ernährungsberatung? Viele VVG-Pakete enthalten CHF 200-500/Jahr für Prävention.
Wann lohnt sich ein VVG-Wechsel?
Im Gegensatz zur KVG (jährlich wechselbar) sind VVG-Verträge meist an eine Mindestlaufzeit von 1-3 Jahren gebunden. Ein Wechsel lohnt sich bei:
- Lebenswechsel: Heirat, Kind, Umzug in anderen Kanton, Pensionierung — neue Bedürfnisse, neue Police.
- Prämienerhöhung: Wenn deine bisherige VVG sich ohne Leistungsausweitung verteuert, ist Sonderkündigungsrecht möglich.
- Aufenthaltsdauer abgelaufen: Sobald die Mindestlaufzeit durch ist, kannst du mit 3-Monats-Frist auf Jahresende kündigen.
- Ungenutzte Leistungen: Wenn du Komplementärmedizin versicherst, aber nie nutzt — runter mit der Police.
Wie Findbetter dir hilft
Im Findbetter-Wizard wählst du deine gewünschten VVG-Kategorien aus (Spital, Zahn, Komplementär, …) und siehst sofort, welche Anbieter in deiner Situation die besten Konditionen bieten. Wir berechnen die Prämien live für deine PLZ, dein Alter und dein Geschlecht. Die Kündigung deiner bisherigen Policen läuft erst los, wenn die neuen rechtsverbindlich angenommen sind — die Sicherheits-Kündigung schützt vor Leistungslücken.
Was die Grundversicherung (KVG) NICHT bezahlt - die echten Deckungslücken
Die Grundversicherung (KVG) ist die obligatorische Krankenversicherung mit gesetzlich festgelegten Leistungen. Sie deckt vieles, aber längst nicht alles. Wer den Nutzen einer Zusatzversicherung (VVG, privatrechtlich und freiwillig) sachlich beurteilen will, schaut zuerst auf die echten Lücken der Grundversicherung - nicht auf Komfort wie ein Einzelzimmer. Die folgenden Punkte sind die eigentlichen Werttreiber einer VVG.
Beim medizinisch nötigen Krankentransport zahlt die Grundversicherung nur die Hälfte der Kosten, und zwar höchstens CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz - also der dringenden Bergung aus einer akut lebens- oder gesundheitsbedrohlichen Lage - übernimmt sie ebenfalls nur die Hälfte, hier bis maximal CHF 5'000 pro Jahr. Ein Helikoptereinsatz im Gebirge kann schnell ein Mehrfaches kosten; den Rest trägt ohne Zusatzversicherung die versicherte Person selbst.
Bei Medikamenten vergütet die Grundversicherung nur Präparate, die auf der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) stehen. Was nicht auf diesen Listen steht, zahlen Sie selbst - es sei denn, eine Zusatzversicherung beteiligt sich. Die Spezialitätenliste gehört ausschliesslich zur Grundversicherung; eine VVG kann zusätzlich Nicht-SL-Medikamente übernehmen, ersetzt die Liste aber nicht.
Im Ausland ist die Deckung knapp. Bei einem Notfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts vergütet die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte (Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV). In Ländern mit hohen Gesundheitskosten - etwa den USA - reicht das oft bei Weitem nicht. Die Rückführung in die Schweiz (Repatriierung) ist durch die Grundversicherung gar nicht gedeckt.
Auch bei Sehhilfen ist die Grundversicherung zurückhaltend. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr leistet sie einen Beitrag von CHF 180 pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen (das Brillengestell ist nicht gedeckt). Erwachsene erhalten einen Beitrag nur in besonderen medizinischen Fällen, etwa nach bestimmten Augenerkrankungen oder Augenoperationen - für eine normale Kurz- oder Weitsichtigkeit zahlt die Grundversicherung nichts.
Diese Lücken sind der sachliche Grund, warum sich eine Zusatzversicherung rechnen kann. Welche Module für Ihre Situation wirklich sinnvoll sind, lässt sich im VVG-Vergleich prüfen.
Spitalzusatz richtig verstehen: allgemein, halbprivat oder privat - und was 'freie Arztwahl' wirklich bedeutet
Die Spitalzusatzversicherung ist der grösste und teuerste VVG-Baustein. Bevor Sie ihn abschliessen, lohnt sich ein oft übersehener Blick auf das, was die Grundversicherung bereits leistet: Sie deckt eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals (ein Spital auf der kantonalen Spitalliste) im Wohnkanton vollständig - inklusive Kantonsbeitrag. Ein medizinisch nötiger Spitalaufenthalt ist also auch ohne Zusatzversicherung abgedeckt, einfach in der allgemeinen Abteilung.
Die VVG-Stufen 'allgemein', 'halbprivat' und 'privat' sind keine gesetzlichen Begriffe, sondern werden im Versicherungsvertrag (in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, AVB) definiert. Vereinfacht: 'allgemein' (Zusatz) bringt meist die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, 'halbprivat' typischerweise das Zweibettzimmer, 'privat' das Einbettzimmer. Was genau enthalten ist - etwa Komfort, Wahlmöglichkeiten oder die Behandlung durch Kaderärzte -, steht im jeweiligen Vertrag und unterscheidet sich je nach Versicherer.
'Freie Arztwahl' meint den VVG-Baustein, der Ihnen erlaubt, im Spital den behandelnden Arzt oder die Klinik selbst zu wählen - zum Beispiel die Behandlung durch einen bestimmten Chefarzt. Die Grundversicherung sieht das nicht vor; sie zahlt die medizinisch indizierte Behandlung, nicht aber die Wahl einer bestimmten Person.
Wichtig ist die Regelung bei ausserkantonaler Behandlung: Wählen Sie für eine planbare Behandlung freiwillig ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, übernehmen Grundversicherung und Wohnkanton höchstens den Referenztarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). Ist das gewählte Spital teurer, tragen Sie - oder Ihre Spitalzusatzversicherung - die Differenz. Genau hier liegt ein realer Nutzen des Spitalzusatzes für Menschen, die schweizweit frei wählen möchten.
Ob sich der teuerste Baustein für Sie lohnt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen die freie Spital- und Arztwahl ist und wie nah ein passendes Listenspital in Ihrem Wohnkanton liegt. Eine Übersicht der Stufen finden Sie unter Spitalzusatz halbprivat.
Gesundheitsprüfung, Vorbehalt und Ablehnung - was rechtlich gilt (und warum man früh abschliessen sollte)
Bei der Grundversicherung gilt der Aufnahmezwang: Jeder Versicherer muss jede Person aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt. Bei der Zusatzversicherung ist das anders - hier darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ganz ablehnen. Genau deshalb ist der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend.
Ein Vorbehalt ist ein schriftlicher Ausschluss: Bestimmte, meist bereits bestehende Krankheiten oder Körperregionen werden aus der Deckung herausgenommen. Wer zum Beispiel ein chronisches Rückenleiden hat, könnte einen Vorbehalt 'Wirbelsäule' erhalten - Behandlungen daran zahlt die Zusatzversicherung dann nicht, der übrige Vertrag gilt aber normal.
Beim Antrag besteht eine Anzeigepflicht: Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet werden (Art. 4 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG). Die Fragen werden schriftlich gestellt - Sie müssen also nur beantworten, wonach gefragt wird, das aber korrekt. Verschweigen oder Falschangaben können teuer werden.
Verletzt jemand die Anzeigepflicht, darf der Versicherer den Vertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt jedoch vier Wochen, nachdem der Versicherer von der Verletzung Kenntnis erhalten hat (Art. 6 VVG). Im schlimmsten Fall fällt rückwirkend auch der Leistungsanspruch weg - eine Behandlung, die mit der verschwiegenen Vorerkrankung zusammenhängt, wird dann nicht bezahlt.
Praktischer Rat: Schliessen Sie eine Zusatzversicherung möglichst früh ab, solange Sie gesund sind - mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen wird der Zugang schwieriger. Und kündigen Sie eine bestehende VVG erst, wenn die neue schriftlich und vorbehaltlos zugesagt ist. Sonst stehen Sie im ungünstigsten Fall ohne Zusatzdeckung da.
Wer darf wann kündigen? Der Kündigungsschutz, den kaum jemand kennt
Eine weit verbreitete Befürchtung lautet: 'Wenn ich krank werde und Leistungen beziehe, kündigt mir der Versicherer die Zusatzversicherung.' Bei der Krankenzusatzversicherung ist das rechtlich nicht möglich - und das ist vielen nicht bewusst.
Das Gesetz sieht für mehrjährige Verträge zwei Kündigungsmöglichkeiten der versicherten Person vor: die ordentliche Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Art. 35a VVG) sowie die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit (Art. 35b VVG, etwa bei einer nicht voraussehbaren Änderung der rechtlichen Vorgaben).
Entscheidend ist Art. 35a Abs. 4 VVG: In der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall ausschliesslich dem Versicherungsnehmer zu - also Ihnen. Der Versicherer darf eine Krankenzusatzversicherung nach einem Leistungsbezug nicht kündigen. Wer also nach einer Krankheit oder Operation Leistungen bezieht, verliert seine Zusatzversicherung deswegen nicht.
Zusätzlich schützt Art. 35c VVG laufende Leistungen: Vertragsklauseln, die es dem Versicherer erlauben würden, bestehende periodische Leistungen bei Vertragsende einseitig zu kürzen oder zu streichen, sind nichtig. Eine einmal zugesagte laufende Leistung kann der Versicherer also nicht einfach durch eine Kündigung aushebeln.
Diese Regeln gelten nur für die VVG-Zusatzversicherung. Die KVG-Grundversicherung folgt eigenen Fristen: Die ordentliche Kündigung ist bis zum 30. November per Einschreiben möglich und wirkt auf den 1. Januar. Details dazu finden Sie unter Krankenkasse wechseln: Fristen.
VVG-Prämien: warum sie mit dem Alter steigen und in Stufen springen
Bei der Grundversicherung zahlen alle Versicherten einer Region und Altersklasse dieselbe Kopfprämie - unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand. Die Grundversicherung darf nicht nach Krankheitsrisiko kalkulieren; das ist gesetzlich so gewollt (Solidaritätsprinzip). Bei der Zusatzversicherung gilt das nicht: Sie ist privatrechtlich und darf risiko- und altersabhängig kalkuliert werden.
Deshalb steigen VVG-Prämien typischerweise mit dem Alter - und zwar in Stufen, nicht gleitend. Viele Versicherer arbeiten mit Altersstufen oder einem Eintrittsalter: Beim Wechsel in eine höhere Altersgruppe springt die Prämie auf das nächste Niveau. Wie diese Stufen genau verlaufen, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst fest; das unterscheidet sich von Produkt zu Produkt.
Daraus folgt eine einfache Mechanik: Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich oft eine tiefere Einstiegsstufe - und vermeidet zugleich Vorbehalte. Ein später Abschluss ist nicht nur wegen der Gesundheitsprüfung schwieriger, sondern startet meist auch auf einer höheren Altersstufe.
Konkrete Frankenbeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil die Tarife je nach Versicherer, Produkt, Region und Eintrittsalter stark variieren. Einen aktuellen, neutralen Überblick über die Bandbreiten erhalten Sie im VVG-Vergleich.
Doppelversicherung und unnötige VVG-Bausteine erkennen
Nicht jeder VVG-Baustein, der gut klingt, bringt Ihnen echten Nutzen. Manche Leistungen sind bei Ihnen längst anderweitig gedeckt - dann zahlen Sie doppelt. Es lohnt sich, vor dem Abschluss die eigene Situation nüchtern zu prüfen, statt dem Marketing zu folgen.
Ein häufiges Beispiel ist die Auslanddeckung. Viele Kreditkarten (besonders Gold- und Premiumkarten) sowie separate Reiseversicherungen enthalten bereits eine Reise- und teils eine Rückführungsdeckung. Prüfen Sie deren Bedingungen, bevor Sie ein zusätzliches Ausland-Modul abschliessen - sonst versichern Sie dasselbe Risiko zweimal.
- Auslandschutz: Schon über Kreditkarte oder Reiseversicherung gedeckt? Welche Summen, welche Repatriierung?
- Komfort-Bausteine (z. B. Einzelzimmer): Brauchen Sie das wirklich, oder reicht 'halbprivat' bzw. die allgemeine Abteilung?
- Fitness-/Präventionsbeiträge: Nutzen Sie diese Angebote im Alltag tatsächlich, oder zahlen Sie für etwas, das Sie nie beziehen?
- Mehrere Module beim selben Anbieter: Lassen sich einzelne Leistungen separat günstiger lösen?
Hilfreich zu wissen: Die Zusatzversicherung ist anbieterfrei. Sie müssen Ihre VVG-Module nicht beim Grundversicherer kaufen und können verschiedene Bausteine bei verschiedenen Kassen kombinieren. Die Grundversicherung (KVG) bleibt davon getrennt - Sie dürfen sie unabhängig bei einem anderen Versicherer führen.
Findbetter ist eine SaaS-Vergleichsplattform und kein Versicherer; die Vermittlung läuft FINMA-konform über den Partner Northlake Partners. Ziel des Vergleichs ist eine faire Entscheidungshilfe - Sie sollen nur das versichern, was Sie wirklich brauchen. Welches Modell zu Ihnen passt, zeigt auch der Überblick unter Krankenkassen-Modelle.
Häufige Fragen
Welche VVG-Kategorien gibt es überhaupt?+
Brauche ich eine Gesundheitsprüfung für VVG?+
Was passiert, wenn die neue VVG-Kasse ablehnt?+
Kann ich KVG und VVG bei verschiedenen Kassen haben?+
Was kostet eine VVG ungefähr?+
Wie kündige ich meine bestehende VVG?+
Was bezahlt die Grundversicherung beim Krankentransport und bei der Rettung - und was bleibt offen?+
Zahlt die Krankenkasse Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen?+
Wie gut bin ich mit der Grundversicherung im Ausland (z. B. USA) abgesichert?+
Kann mir der Versicherer die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich krank werde oder Leistungen beziehe?+
Was ist ein Vorbehalt in der Zusatzversicherung - und was schliesst er genau aus?+
Was passiert, wenn ich beim Gesundheitsfragebogen etwas vergesse oder falsch angebe?+
Warum steigt meine VVG-Prämie mit dem Alter, obwohl die Grundversicherung gleich bleibt?+
Lohnt sich eine Spitalzusatzversicherung, wenn die Grundversicherung das Spital schon bezahlt?+
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht bei der Zusatzversicherung?+
Brauche ich einen Auslandzusatz, wenn meine Kreditkarte oder Reiseversicherung schon deckt?+
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag stützt sich auf die amtlichen Schweizer Rechtstexte und Behörden-Informationen. Für verbindliche Auslegung gelten die Originalquellen.
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) — Schweizerische Eidgenossenschaft
- FINMA — Schweizerische Versicherer-Übersicht — Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG, SR 221.229.1) - u. a. Art. 2a (Widerruf), Art. 4-6 (Anzeigepflicht), Art. 35a/35b/35c (Beendigung des Vertrags, Kündigungsschutz Krankenzusatz) — Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) - u. a. Art. 4 (Wahl des Versicherers), Art. 41 (Spital- und Wahlbehandlung, Referenztarif) — Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) - u. a. Art. 36 (Leistungen im Ausland, höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs) — Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
- Transport- und Rettungskosten (KVG-Beiträge: 50 %, max. CHF 500 bzw. CHF 5'000 pro Jahr) — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Spezialitätenliste (SL) - vergütete Arzneimittel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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